Das Grundbuch ist ein staatliches Register. Im Grundbuch werden alle Grundstücke und die an diesen bestehenden privatrechtlichen Rechten und Lasten eingetragen (Z.B. Eigentum, Dienstbarkeiten oder Grundpfandrechte). Die Begründung, Änderung, Übertragung und Löschung solcher Rechte erfolgt durch Eintragung im Grundbuch. Das schweizerische Grundbuch ist grundstücksbezogen aufgebaut. Das bedeutet, dass pro Grundstück ein Hauptbuchblatt angelegt wird.
Wird eine Hypothek zurückbezahlt, geht die Pfandsicherheit retour an den Schuldner. Zu den Pfandsicherheiten zählen vor allem Schuldbriefe. Selbst wenn die Hypothek amortisiert wird, sollte man…
Der Eigentümer eines Grundstücks kann einer Drittperson das Recht einräumen, auf seinem Grundstück ein Gebäude zu erstellen, obschon der Person der Boden eigentumsmässig nicht gehört. Was gilt es…
Die Grundstücksnutzung wird sowohl durch öffentlich-rechtliche als auch durch privatrechtliche Baubeschränkungen begrenzt. Wir beschäftigen uns mit den privatrechtlichen Einschränkungen.
Im Mai befasste sich das Bundesgericht mit einem gegenseitigen Näherbaurecht, wonach beiden benachbarten Grundeigentümern das Recht zusteht, bis auf einen Meter an die gemeinsame Grenze zu bauen. Die…