Das Grundbuch ist ein staatliches Register. Im Grundbuch werden alle Grundstücke und die an diesen bestehenden privatrechtlichen Rechten und Lasten eingetragen (Z.B. Eigentum, Dienstbarkeiten oder Grundpfandrechte). Die Begründung, Änderung, Übertragung und Löschung solcher Rechte erfolgt durch Eintragung im Grundbuch. Das schweizerische Grundbuch ist grundstücksbezogen aufgebaut. Das bedeutet, dass pro Grundstück ein Hauptbuchblatt angelegt wird.
Wechselt bei einem Grundstück der Eigentümer, stellen sich Fragen hinsichtlich der vorhandenen Grundpfandrechte. Unsere Experten erläutern die Folgen einer Eigentumsübertragung.
Kürzlich befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, welches gerichtliche Verfahren bei einem Streit um die Vormerkung eines Mietvertrags im Grundbuch durchzuführen sei. Obschon dieses Urteil einen…
1965 wurde in der Schweiz das Stockwerkeigentum eingeführt. Es ist auch in Konstellation mit einem Baurecht möglich. Was ist zu beachten, wenn Grund und Boden nicht den Stockwerkeigentümern gehören,…
Seit dem 1. Januar 1994 sind die Bestimmungen über das bäuerliche Bodenrecht in einem Bundesgesetz zusammengefasst. Das BGBB – so die Abkürzung – gehört in der Rechtsanwendung zu den eher…
Hypothekardarlehen werden regelmässig durch Grundpfandrechte in Form von Schuldbriefen sichergestellt. Was geschieht aber mit dieser Sicherheit, wenn ein Darlehen teilweise oder ganz zurückbezahlt…