Mehr zum Thema Grundbuch

Das Grundbuch ist ein staatliches Register. Im Grundbuch werden alle Grundstücke und die an diesen bestehenden privatrechtlichen Rechten und Lasten eingetragen (Z.B. Eigentum, Dienstbarkeiten oder Grundpfandrechte). Die Begründung, Änderung, Übertragung und Löschung solcher Rechte erfolgt durch Eintragung im Grundbuch. Das schweizerische Grundbuch ist grundstücksbezogen aufgebaut. Das bedeutet, dass pro Grundstück ein Hauptbuchblatt angelegt wird. 

Hypotheken zurückzahlen: Das müssen Sie wissen

Wird eine Hypothek zurückbezahlt, geht die Pfandsicherheit retour an den Schuldner. Zu den Pfandsicherheiten zählen vor allem Schuldbriefe. Selbst wenn die Hypothek amortisiert wird, sollte man…

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Dienstbarkeiten können Bauprojekte verhindern

Die Grundstücksnutzung wird sowohl durch öffentlich-rechtliche als auch durch privatrechtliche Baubeschränkungen begrenzt. Wir beschäftigen uns mit den privatrechtlichen Einschränkungen.

Näherbaurecht: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst

Im Mai befasste sich das Bundesgericht mit einem gegenseitigen Näherbaurecht, wonach beiden benachbarten Grundeigentümern das Recht zusteht, bis auf einen Meter an die gemeinsame Grenze zu bauen. Die…