«Blütezeit»

Frühmorgens zwitschern wieder die Vögel, die Tage werden länger, die Temperaturen steigen. Der Frühling macht sich unverkennbar bemerkbar. Frühlingszeit ist auch Blütezeit. Unweigerlich kommt mir…

Inakzeptabler Bundesrats-Entscheid: Abschaffung des Eigenmietwerts muss 2028 erfolgen!

Der Bundesrat hat heute mitgeteilt, die Abschaffung des Eigenmietwerts erst auf den 1. Januar 2029 umsetzen zu wollen. Der HEV Schweiz ist über diesen schlechten Aprilscherz irritiert. Diese…

Naturgefahr Erdbeben: Ständerat erteilt staatlich verordneter Zwangshaftung für Immobilien-Eigentümer eine Absage

Der Ständerat verwirft den bundesrätlichen Vorschlag, der vorsieht, sämtliche Hauseigentümer im Falle eines schweren Erdbebens zu einer einmaligen Prämienzahlung zu verpflichten. Der HEV Schweiz ist…

Der neue Direktor des HEV Schweiz ist gewählt

Markus Meier wird nach acht Jahren sein Amt als Verbandsdirektor niederlegen. Die Nachfolge wird Urs Pfenninger antreten.

Keine natürliche Publizität beim Stockwerkeigentum

Beim Stockwerkeigentum wird zwischen Sonderrecht und gemeinschaftlichen Teilen unterschieden. Für Sondernutzungsrechte ist der Plan massgebend – nicht die tatsächliche bauliche Situation.

Revision Bauvertragsrecht

Die Revision des Bauvertragsrechts tritt auf den 1. Januar 2026 in Kraft. Die Änderungen im Obligationenrecht (OR) verbessern die Rechte von Bauherren und Immobilienkäufern bei Baumängeln.

https://www.hev-schweiz.ch/
HEV-RATGEBER
https://www.hev-schweiz.ch/publireportagen/viterma/viterma-15-4-2026
viterma AG