Die Heizung beginnt bereits zu röcheln und der Verputz sieht auch nicht mehr allerorts sehr schön aus. Auch Liegenschaften erfahren durch deren Nutzung und die äusseren Witterungseinflüsse gewisse Abnutzungserscheinungen. Diesen gilt es mit regelmässigem Unterhalt und periodischen Erneuerungen entgegen zu treten.
Vor dem Ersatz der Heizung lohnt es sich jedoch einen Blick auf die übrigen Bauteile zu werfen. Dank einer gezielten Reduktion des Energiebedarfs kann die neue Heizung kleiner dimensioniert werden, was sich positiv auf die Kosten auswirken kann.
Zur Unterstützung und Hilfestellung für Laien gibt es on- und offline eine Vielzahl von Beratungsangeboten und Informationsinstrumenten. Etliche Kantone bieten Energieberatungen an oder unterstützen die Erstellung eines GEAK Plus (Gebäudeenergieausweis mitsamt Beratungsbericht) finanziell. Im Internet finden sich Tools für Laien wie der digitale Heizberater von Elco welcher Auskunft zum wirtschaftlichen Ersatz der Heizung gibt. Noch einen Schritt weiter geht das Tool Evalo in welchem verschiedene Bauteile spielerisch erneuert werden können. Dadurch ist es bereits für den Laien möglich, Aufwand und Ertrag einer energetischen Erneuerung abschätzen zu können.
In der Phase der Detailplanung sowie bei der Umsetzung lohnt sich der Beizug von Spezialisten. Diese stellen nicht nur sicher, dass keine Fehlinvestitionen geschehen. Durch ihre Erfahrung können Sie den Eigentümer auf die entscheidenden Fragestellungen hinweisen und oftmals auch noch alternative Lösungen zur Debatte stellen.
1. Analyse
2. Langfristplanung
3. Unterstützung
4. Umsetzung
Die Mustervorschriften der Kantone (MuKEn 2014) sehen vor, dass beim Ersatz einer fossil betriebenen Heizung 10% des Energiebedarfes durch erneuerbare Energie erzeugt werden muss. Dies soll für alle Gebäude gelten, welche schlechter sind als die Gesamtenergieeffizienzklasse D gemäss Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK).
Bauten der Gesamtenergieeffizienzklasse D nach Gebäudeenergieausweis haben vorerst nicht mit zusätzlichen Auflagen zu rechnen. Die Wahl der Heizungsart kann weiterhin frei erfolgen. Die Effizienzklasse D entspricht unsanierten Bauten ab ca. 1995 resp. einem Heizölverbrauch von ca. 10 Liter pro Quadratmeter beheizter Bruttogeschossfläche. Ein Gebäudeenergieausweis kann durch einen GEAK-Experten (www.geak.ch) ausgestellt werden.
Bei Gebäuden die schlechter als die Effizienzklasse D sind gilt es zu entscheiden ob sich ein vorzeitiger Ersatz der Heizung (vor Inkraftsetzung der MuKEn im entsprechenden Kanton) lohnt. Dabei ist zu beachten, dass, losgelöst von der kantonalen Gesetzgebung, sich heute jeder Eigentümer mit der Zukunftstauglichkeit von fossilen Heizungen auseinandersetzen muss. Wie bereits heute Gebäude mit einer Elektroheizung eine Wertverminderung erfahren, dürfte dies in Zukunft auch eine Hypothek für fossil beheizte Bauten sein.
Wird die Umsetzung einer der Standardlösungen oder eine individuelle Vorgehensweise angedacht, sind diese Varianten vorausschauend zu planen. Der Entscheid für die eine oder andere Möglichkeit basiert auf den eigenen Vorlieben, dem Zustand des Gebäudes und der weiter geplanten Nutzung desselben. GEAK-Experten und Energiefachleute stehen hier beratend zur Seite. Selbstverständlich unterstützen auch die einzelnen HEV Sektionen ihre Mitglieder bei diesen Entscheidungen.
Zur Vereinfachung werden elf Standardlösungen zur Erfüllung dieser Vorschrift angeboten:
SL 1 Thermische Sonnenkollektoren für die Wassererwärmung, Solaranlage: Mindestfläche 2% der EBF |
SL 2 Holzfeuerung als Hauptwärmeerzeugung: Holzfeuerung als Hauptwärmeerzeuger und ein Anteil an erneuerbarer Energie für Warmwasser |
SL 3 Wärmepumpe mit Erdsonde, Wasser- oder Aussenluft: Elektrisch angetriebene Wärmepumpe für Heizung und Warmwasser ganzjährig |
SL 4 mit Erdgas angetriebene Wärmepumpe für Heizung und Warmwasser ganzjährig |
SL 5 Fernwärmeanschluss: Anschluss an ein Netz mit Wärme aus KVA, ARA oder erneuerbaren Energien |
SL 6 Wärmekraftkopplung: Elektrischer Wirkungsgrad min. 25% und für min. 60% des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser |
SL 7 Warmwasserwärmepumpe mit Photovoltaikanlage: Wärmepumpenboiler und Photovoltaikanlage mit mind. 5 Wp / m2 EBF |
SL 8 Ersatz der Fenster entlang der thermischen Gebäudehülle: U-Wert best. Fenster = 2,0 W/m2K und U-Wert Glas neue Fenster = 0,7 W/m2K |
SL 9 Wärmedämmung von Fassade und/oder Dach: U-Wert bestehende Fassade/Dach/Estrichboden = 0,6 W/m2K und U-Wert neue Fassade/Dach/Estrichboden = 0,20 W/m2K, Fläche mind. 0,5 m2 pro m2 EBF |
SL 10 Grundlast-Wärmeerzeuger erneuerbar mit bivalent betriebenem fossilem Spitzenlastkessel: Mit erneuerbaren Energien automatisch betriebener Grundlast-Wärmeerzeuger (Holzschnitzel, Pellets, Erdwärme, Grundwasser oder Aussenluft) mit einer Wärmeleistung von mindestens 25% der im Auslegungsfall notwendigen Wärmeleistung ergänzt mit fossilem Brennstoff bivalent betriebener Spitzenlast-Wärmeerzeuger für Heizung und Warmwasser ganzjährig |
SL 11 Kontrollierte Wohnungslüftung (KWL): Neu-Einbau einer kontrollierten Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung und einem WRG-Wirkungsgrad von mindestens 70% |
Zusätzlich wird in den ersten Kantonen darüber diskutiert, in wie weit auch ein höherer Anteil Biogas angerechnet werden soll.