Die Netzstrategie von Swisscom sieht in den kommenden Jahren den Ausbau des Glasfasernetzes in der ganzen Schweiz vor – bis 2030 sollen zwischen 75 und 80% aller Haushalte und Geschäfte über einen Glasfaseranschluss verfügen. 2035 soll der Glasfaserausbau schweizweit in den Siedlungsgebieten einer jeden Gemeinde abgeschlossen sein.
Parallel zum Glasfaserausbau beginnt Swisscom nun das bestehende Kupfernetz sukzessive stillzulegen – nach 2035 soll es dann komplett ausser Betrieb genommen werden. Die wichtigsten Informationen1 für Hauseigentümerinnen und -eigentümer:
- Ihr Haus ist bereits mit Glasfaser erschlossen und eine Glasfasersteckdose ist installiert: Sie müssen nichts unternehmen. Wenn Sie noch ein Produkt auf dem Kupfernetz nutzen und vorzeitig auf Glasfaser wechseln wollen, wenden Sie sich an ihre Telekommunikationsanbieterin.
- Glasfaser wurde bis in den Keller erstellt, jedoch wurde noch keine Glasfasersteckdose in Ihrer Wohnung installiert: Bestellen Sie ein Glasfaserprodukt bei Ihrer Telekommunikationsanbieterin. Dadurch wird die Installation der Steckdose in ihrer Wohnung beauftragt.
- Ihr Haus ist noch nicht an das Glasfasernetz angeschlossen: Dafür kann es mehrere Gründe geben – etwa, wenn der Ausbau in Ihrer Gemeinde noch nicht begonnen hat, beim Ausbau explizit auf einen Anschluss verzichtet wurde oder das Gebäude ausserhalb des Glasfaserausbaugebiets liegt. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.swisscom.ch/netz oder unter der kostenlosen Swisscom Nummer 0800 477 587.
- Ihr Haus liegt ausserhalb des Glasfaserausbaugebiets: Bis zur Stilllegung steht Ihnen das bestehende Kupfernetz weiterhin zur Verfügung. Danach erfolgt die Versorgung für Swisscom Kundinnen und Kunden über alternative Technologien wie Mobilfunk oder Satellit. Wenn Sie Produkte einer anderen Anbieterin nutzen, wenden Sie sich bitte direkt an diese, um mögliche Alternativen zu prüfen.
- In seltenen Fällen kann die Stilllegung des Kupfernetzes Häuser betreffen, die noch über keinen Glasfaseranschluss verfügen – etwa, wenn bei einem zurückliegenden ordentlichen Glasfaserausbau am Standort auf eine Glasfasererschliessung verzichtet wurde oder wenn das Haus ausserhalb des Siedlungsgebietes liegt.
- Wurde in der Vergangenheit explizit auf eine Glasfasererschliessung verzichtet, so ist eine Nacherschliessung unter Kostenbeteiligung des Hauseigentümers möglich. Die Kosten für eine Nacherschliessung betragen in der Regel 2500 CHF pro Anschluss und 500 CHF pro OTO-Dose. Einen Mustervertrag für Nacherschliessungen finden Sie hier. Für weitere Informationen können Sie sich unter der Gratisnummer 0800 477 587 an Swisscom wenden.
- Liegt ein Haus ausserhalb des Siedlungs- und damit des Glasfaserausbaugebiets, ist keine Glasfasererschliessung durch Swisscom vorgesehen. Nach der Stilllegung des Kupfernetzes wird die Internetversorgung am Standort über alternative Technologien wie Mobilfunk oder Satellit sichergestellt – Swisscom wird betroffene Hauseigentümer sowie Kunden zu gegebener Zeit informieren. Wenn Produkte einer anderen Anbieterin genutzt werden, muss diese zur Prüfung von möglichen Alternativen kontaktiert werden.
1Regionale Unterschiede: Swisscom baut das Glasfasernetz in vielen Gemeinden gemeinsam mit Kooperationspartnern aus. Daher können die aufgeführten Informationen abweichen – massgebend sind die Grundsätze der jeweiligen Glasfasernetzbetreiberin an Ihrem Standort.
Hinweis: Mit «Siedlungsgebiete» sind bewohnte Gebiete gemeint, in denen die Kosten für den Glasfaserausbau dem landesweiten Durchschnitt entsprechen und auf die sich Swisscom beim Glasfaserausbau fokussiert. Es handelt sich vielfach um Bauzonen, aber nicht nur: Auch Häuser ausserhalb der Bauzone können dazugehören – sofern ihre Erschliessungskosten dem Schweizer Durchschnitt entsprechen.