Bereits im Jahr 2010 hat sich der HEV Schweiz mit Swisscom und der Branche auf einen Mustervertrag zur Glasfasererschliessung bis in die Wohnung (Fiber to the Home, FTTH) bei bestehenden Bauten geeinigt. Mittlerweile wurden die Verträge überarbeitet und vereinfacht. Anfangs 2025 hat man sich zusätzlich mit der Swiss FibreCo – einem alternativen, nationalen FTTH-Anbieter – auf einen Mustervertrag zur Erschliessung bestehender Gebäude im Rollout geeinigt.
Die beiden Anbieter finanzieren sowohl die Gebäudeerschliessung mit Glasfaser wie auch die Inhouse-Erschliessung (sogenannte Steigzone), das heisst bis in die Wohnung. Dabei werden vier Fasern verlegt, wovon mindestens zwei von anderen Anbietern genutzt werden können. Dieser Vertrag gilt auch beim Ausbau in Kooperation mit mehreren Partnern und ist nach wie vor in Kraft. Das kostenlose Angebot für die Immobilieneigentümer gilt jedoch nur während des initialen FTTH-Ausbaus durch Swisscom oder Swiss FibreCo.
Vereinfachter Erschliessungsvertrag
Der vorgenannte Mustervertrag der Swisscom wurde über die Jahre in gegenseitiger Absprache mehrfach überarbeitet. Im Jahr 2023 fand eine erneute Überarbeitung statt, um eine bessere Verständlichkeit zu erreichen. Die Neuerungen umfassen die folgenden Punkte, und sind ebenso in den Vertrag der Swiss FibreCo eingeflossen:
- Vereinfachung und Individualisierung: Neue Prozesse sorgen dafür, dass die Verträge individueller auf die Ausgangslage bei den Eigentümern angepasst und deshalb schlanker sowie übersichtlicher aufgebaut sind. Zudem werden nun die Rechte, Pflichten und Kostenbeteiligungen für alle beteiligten Parteien in der individuellen Vertragsurkunde transparent aufgeführt.
- Kosten: Swisscom oder Swiss FibreCo und allfällige Kooperationspartner kommen für die Kosten der Erschliessung bis zur Grundstücksgrenze sowie für die Verlegung des Kabels bis zum Eingangspunkt im Gebäude (Building Entry Point – BEP) auf. Die Kosten der Inhouse-Erschliessung (vertikale Gebäudeverkabelung innerhalb der Liegenschaft) sind durch die Partei zu tragen, die den Anschluss initiiert hat. Im regulären Ausbau und im Rahmen der Ersterschliessung fallen für die Eigentümer keine Kosten für die Inhouse-Erschliessung an. Soll ein Gebäude ausserhalb des regulären Ausbaus erschlossen werden, zum Beispiel bei Neu- oder Umbauten sowie verspäteten Erschliessungsbegehren, so gehen die Kosten für die Inhouse-Erschliessung zulasten der Eigentümer.
- Grundstück- und Gebäudeerschliessung: Es wird neu festgehalten, wer im spezifischen Fall die Verantwortung für die Rohranlage bis zur Liegenschaft trägt.
- Inhouse-Erschliessung: Der erneuerte Erschliessungsvertrag hält präzise fest, wer die Inhouse-Erschliessung verantwortet und ob diese bedarfsorientiert erfolgt, das heisst, wenn der Endnutzer einen glasfaserbasierten Fernmeldedienst bestellt (mit einem entsprechenden Abonnement beim Anbieter seiner Wahl). Wünscht der Eigentümer im Rollout bei der bedarfsorientierten Erschliessung von Swisscom den Vollausbau von Beginn an, hat er die Kosten in der Höhe von CHF 200 pro Wohneinheit zu übernehmen. Baut Swiss FibreCo das Netz, werden die Wohneinheiten im Rollout in jedem Fall und ohne Kostenfolge für den Eigentümer voll ausgebaut.
Die neuen Verträge kommen seit dem 1. Februar 2024 (Swisscom) resp. dem 1. Januar 2025 (Swiss FibreCo) zum Einsatz.
Zu beachten gilt, dass Immobilieneigentümer keinen Anspruch auf eine FTTH-Erschliessung haben.
Die Varianten des Mustervertrages sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) beider Anbieter sind rechts aufgeführt und abrufbar.