Mietrechtsrevisionen

Der Bundesrat setzt per 1. Oktober 2025 zwei vom Parlament bereits am 29. September 2023 beschlossene Änderungen des Mietrechts im Obligationenrecht in Kraft. Diese Änderungen betreffen die Formvorschriften bei der Indexmiete und der Staffelmiete (Art. 269d Abs. 4 und 5 OR). 

Ebenfalls per 1. Oktober 2025 setzt der Bundesrat sodann eine Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) in Kraft. Diese sehen zwei neue Rubriken für die Formulare der Kantone vor, welche eine Formularpflicht für die Mitteilung des Anfangsmietzinses eingeführt haben (Artikel 19 Absatz 3 VMWG). Zudem wird bei den Mietverträgen mit Staffelzinsen neu die schriftliche Form zur Mitteilung der einzelnen Mietzinsstaffeln festgelegt (Art. 19a VMWG) .