Argumentarium aus Sicht der Hauseigentümer

Die Hauptkritik des HEV gilt folgenden Punkten der Gesetzesvorlage:

Der HEV Schweiz hat das Ziel des Bundesrates, im Rahmen des Pariser Übereinkommens bis 2050 die Klimaneutralität zu erreichen, stets unterstützt und wird dies auch weiterhin so handhaben. Es ist klar, dass es eine Absenkung braucht, aber in einem realistischen Zeitraum und mit realistischen Massnahmen. Der Anstieg der Treibhausgase brauchte seine Zeit, ebenso seine Senkung. Die Ablehnung der Totalrevision des CO2-Gesetzes in der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 zeigte, dass eine Mehrheit der Stimmbevölkerung verstand, dass neue Vorschriften und Zwänge im Gebäudebereich zu höheren Wohnkosten führen, insbesondere, weil aufgrund der neuen Grenzwerte im Gebäudebereich ein Grossteil der Immobilieneigentümer zu unmittelbaren und umfassenden Gebäudesanierungen genötigt worden wäre. Höhere Wohnkosten und eine staatliche Umverteilung von zusätzlichen Abgaben wurden somit klar abgelehnt. Mit dem Gesetzesvorschlag zum Bundesgesetz über den Klimaschutz setzt der Bundesrat wiederum Zwischenziele und Sektorziele sowie weitere konkrete Vorgaben für den Gebäudebereich, welche den Gebäudesektor abermals über Gebühr und viel stärker als andere Wirtschaftssektoren treffen. Für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind vor allem die Kantone zuständig (Art. 89 Abs 4 BV).

  • Der Gebäudebereich konnte den Treibhausgasausstoss bis 2020 gegenüber 1990 um 39% senken. Dies übertrifft das Reduktionsziel im Durchschnitt der Jahre 2021-2030 um mindestens 35% gegenüber 1990 bereits. Die Halbierung des CO2-Ausstosses bis 2030 gegenüber 1990 ist auch ohne überregulierende Absenk- und sektorielle Zwischenziele erreichbar.

  • Die Erstinvestition für einen Heizungsersatz und zusätzlichen wärmetechnischen Massnahmenmuss unmittelbar und vollumfänglich geleistet werden, auch wenn sich die Ausgaben über die Lebensdauer der Bauteile amortisieren lassen.

  • Die Substitution von fossilen Energieträgern in den Sektoren Verkehr und Wärme führt trotzdem zu einem stark steigenden Elektrizitätsbedarf von heute 62 TWh auf 80 bis 90 TWh im Jahr 2050. Je nach Szenario entspricht dies einem Anstieg von 25-40%. Aufgrund des steigenden Strombedarfs und der sukzessiven Stilllegung der schweizerischen Kraftwerke bis 2044 entsteht eine Produktionslücke von 37-47 TWh, die durch den Zubau neuer Anlagen aufgefüllt werden muss.

  • Auch ohne Gesetzesartikel investieren allein die HEV-Mitglieder jährlich rund 9.5 Mia Franken in ihre Liegenschaften. Auf den gesamten Wohnimmobilienmarkt hochgerechnet ergibt dies Investitionen von rund 36 Mia Franken jährlich. Ein Grossteil dieser Massnahmen verbessert die Energiebilanz der Gebäude.
  • Der Gebäudebereich (Haushalte und Dienstleistungen) zeigt 2020 relativ und in absoluten Zahlen die stärkste Absenkung der Treibhausgase über alle Sektoren auf.
    - Gebäudesektor: 10.4 Mio Tonnen CO2-eq / -39% gegenüber 1990
    - Verkehrssektor: 13.7 Mio Tonnen CO2-eq / -8% gegenüber 1990
    - Industriesektor: 10.7 Mio Tonnen CO2-eq / -17% gegenüber 1990
    Der Gebäudesektor 1990 noch grösster Emittent, konnte 2020 den Verkehr- und den Industriesektor unterbieten.

  • Ein schneller und unkomplizierter Heizungsersatz ist nicht mehr möglich. Bei Heizungsausfall sind aufwändige und kostspielige Provisorien nötig, um die längere Planungsphase sowie Lieferengpässe und akuter Fachkräftemangel zu überbrücken.

  • Rund 40% der fossilen Heizungen sind jünger als 10 Jahre (Stand 2021).

  • Das bestehende Gebäudeprogramm funktioniert gut. Es braucht kein zusätzliches, massives und verkomplizierendes Sonderprogramm, welches die Frage nach der Kummulierbarkeit stellt. Einerseits werden Eigentümer benachteiligt, die bereits umgerüstet haben, andererseits hegt der HEV Schweiz grosse Zweifel, ob der geplante Ausbau des Fördertopfes zur Beschleunigung der Umrüstung tatsächlich auch die gewünschte Wirkung zeigt.

  • Bereits heute bestehen lange Wartelisten im Zusammenhang mit Förderbewilligungen und der herrschende Fachkräftemangel bremst zusätzlich das Förderprogramm.
  • Im Bereich der Haushalte nahmen die Treibhausgasemissionen pro Energiebezugsfläche zwischen 1990 und 2020 um 59,8% ab, trotz einer Zunahme der Wohnbevölkerung um 29% und einer Zunahme der Wohnfläche um 50,1%. Mit der vorgeschlagenen Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2040 um 82% für den Gebäudesektor, erfährt dieser erneut die mit Abstand grösste Belastung bei gleichzeitiger ständiger Zunahme der Wohnbevölkerung.

  • Die sukzessive Verschärfung des Emissionsgrenzwertes lässt nur noch erneuerbare Wärmeerzeuger wie Wärmepumpen oder Holzheizungen zu und schliesst effizienzsteigernde Massnahmen an der Gebäudehülle als Alternative aus, womit das Ziel der Steigerung der Energieeffizienz des Gebäudeparks zu erhöhen, untergraben wird. Dies wird insbesondere in Wintermonaten dazu führen, dass massiv mehr Strom zur Beheizung des Gebäudeparks benötigt wird.

  • Die Zuständigkeit der Kantone für den Verbrauch von Energie in Gebäuden ist durch die MuKEn abgedeckt, wenn auch kantonal unterschiedlich. Die MuKEn 2014 werden 2026 überarbeitet. Es braucht keine zusätzliche Pflicht zur Nutzung der Solarenergie bei Gebäuden, welche über die MuKEn hinausgeht. Es kann nicht sein, dass Hauseigentümer verpflichtet werden, Energieproduzenten zu werden, dazu noch mit ungewisser Einspeiseentschädigung.

Die dargelegten Gründe zeigen, dass das Bundesgesetz über den Klimaschutz wenig zielführend ist und deshalb vom HEV Schweiz zur Ablehnung empfohlen wird.