Der HEV Schweiz hat das Ziel des Bundesrates, im Rahmen des Pariser Übereinkommens bis 2050 die Klimaneutralität zu erreichen, stets unterstützt und wird dies auch weiterhin so handhaben. Es ist klar, dass es eine Absenkung braucht, aber in einem realistischen Zeitraum und mit realistischen Massnahmen. Der Anstieg der Treibhausgase brauchte seine Zeit, ebenso seine Senkung. Die Ablehnung der Totalrevision des CO2-Gesetzes in der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 zeigte, dass eine Mehrheit der Stimmbevölkerung verstand, dass neue Vorschriften und Zwänge im Gebäudebereich zu höheren Wohnkosten führen, insbesondere, weil aufgrund der neuen Grenzwerte im Gebäudebereich ein Grossteil der Immobilieneigentümer zu unmittelbaren und umfassenden Gebäudesanierungen genötigt worden wäre. Höhere Wohnkosten und eine staatliche Umverteilung von zusätzlichen Abgaben wurden somit klar abgelehnt. Mit dem Gesetzesvorschlag zum Bundesgesetz über den Klimaschutz setzt der Bundesrat wiederum Zwischenziele und Sektorziele sowie weitere konkrete Vorgaben für den Gebäudebereich, welche den Gebäudesektor abermals über Gebühr und viel stärker als andere Wirtschaftssektoren treffen. Für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind vor allem die Kantone zuständig (Art. 89 Abs 4 BV).