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WAK-N tritt mit klarer Mehrheit auf Systemwechsel ein, verzögert aber weitere Beratung

09.11.2021

Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) ist an ihrer Sitzung vom 8./9. November 2021 mit deutlicher Mehrheit von 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Gesetzesrevision für den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung eingetreten. Der HEV Schweiz ist erfreut, dass die WAK-N den Handlungsbedarf klar erkennt und mit dem wuchtigen Votum zeigt, dass die vom Ständerat verabschiedete Vorlage grundsätzlich mehrheitsfähig ist. Die Detailberatung steht aber noch aus, denn trotz der bereits umfangreichen Vorarbeiten der WAK-S sowie des Bundesrates und der Verwaltung hat die WAK-N weitere Abklärungen in Auftrag gegeben. Die Beratung der Vorlage zur Abschaffung der schädlichen „Eigenmietwert-Steuer“ auf selbstgenutztes Wohneigentum im Nationalrat verzögert sich damit erneut.

Der HEV Schweiz begrüsst den deutlichen Eintretensentscheid der politisch durchmischten Kommission und die Tatsache, dass eine Mehrheit der WAK-N das heutige System nicht nur als kaum nachvollziehbar wertet, sondern auch den erheblichen administrativen Aufwand kritisiert. Die nun in Auftrag gegebenen Abklärungen verzögern die Detailberatung der Vorlage aber erneut. An der vorherigen Sitzung der WAK-N im Oktober 2021 war bereits eine umfassende Anhörung mit verschiedenen Interessensvertretern durchgeführt worden, wobei auch der HEV Schweiz im Namen der Immobilieneigentümer Stellung bezogen hatte und Abklärungsaufträge an die Verwaltung vergeben wurden. Hinzu kommt, dass die federführende Kommission des Ständerates (WAK-S), die den Vorstoss vor fast 5 Jahren initiierte, in den vergangenen Jahren bereits diverse Male Abklärungen zu zahlreichen Fragen rund um den geplanten Systemwechsel bei der Verwaltung in Auftrag gegeben und zudem eine umfangreiche Vernehmlassung durchgeführt hatte.

Zustimmung von Bundesrat und Ständerat zum Systemwechsel

Vorgängig hatte sich schon der Bundesrat für eine Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung ausgesprochen, dabei aber die Beibehaltung eines reduzierten und begrenzten Abzugs für private Schuldzinsen gefordert. Auch der Ständerat hatte die Vorlage in der Sommersession unterstützt und den Antrag der Minderheit seiner vorberatenden Kommission (WAK-S) angenommen, wonach ein reduzierter und begrenzter Abzug für private Schuldzinsen in Höhe von 70% der steuerbaren Vermögenserträge weiterhin zulässig sein soll.

Beratung darf nicht erneut auf die lange Bank geschoben werden

Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) wird die Detailberatung voraussichtlich im ersten Quartal 2022 in Angriff nehmen. Wann die Vorlage dann im Nationalrat behandelt wird, bleibt aber offen. Der HEV Schweiz fordert eine zügige Fortführung der Beratungen, denn der Handlungsbedarf bei der Wohneigentumsbesteuerung ist gross. Er wird sich anlässlich der weiteren Beratung in der WAK-N sowie im Nationalrat zudem dafür einsetzen, dass eine Entscheidung für eine system- und verfassungskonformen Vorlage fällt und ein eingeschränkter Abzug für private Schuldzinsen bis höchstens 70% der steuerbaren Vermögenserträge unterstützt wird.