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Verordnung zur Transparenz juristischer Personen und zur Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen

29.01.2026

Mit der Verordnung zur Transparenz juristischer Personen und zur Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen möchte der Bundesrat die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verstärken und internationale Verpflichtungen der Schweiz umsetzen. Der HEV Schweiz lehnt die Verordnung in der vorliegenden Form ab. Er kritisiert insbesondere das Fehlen eines konsequent risikobasierten Ansatzes und die pauschale Gleichbehandlung von Immobilienberatern mit Finanzintermediären. Dies führe zu unverhältnismässigem administrativem Aufwand, rechtlicher Unsicherheit, und zusätzlichen Kosten, welche letztlich die Grundeigentümer tragen müssten. Der Verband fordert klare und abschliessende Definitionen – insbesondere bei den Hilfspersonen –, eine sachgerechte Eingrenzung des Geltungsbereichs, die Berücksichtigung branchenspezifischer Besonderheiten, sowie eine realistische Übergangsfrist mit Inkraftsetzung frühestens Anfang 2027.