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Vernehmlassung zur Teilrevisionen der Raumplanungsverordnung (RPV), der Energieeffizienzverordnung (EnEV) und der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV)

25.02.2022

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat am 11 Oktober 2021 die Vernehmlassung zu den Teilrevision der Raumplanungsverordnung (RPV), der Energieeffizienzverordnung (EnEV) und der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) eröffnet mit Frist zur Stellungnahme bis 25. Januar 2022. Der HEV Schweiz nimmt nur zu jenen Punkten der Vernehmlassungsvorlagen Stellung, welche private Haus- und Grundeigentümer direkt betreffen.

Unsere Mitglieder als Gebäudeeigentümer sind von Baubewilligungsverfahren direkt betroffen. Ebenso sind Immobilieneigentümer stark von den zukünftigen Kontrollfristen für Strominstallationen im Rahmen der geplanten Änderungen der NIV betroffen. Die Teilrevision der EnEV (Neue Berechnungsmethodik Energieetikette Personenwagen) trifft Grundeigentümer nicht im Speziellen.

Eine neue Bundesregelung lehnt der HEV Schweiz entschieden ab. Neue Bundesvorgaben an die Kantone betreffend das (bewilligungsfreie) Erstellen von Solaranlagen in Arbeitszonen sind nicht opportun. Nach Ansicht des HEV Schweiz bringt die Änderung von Ziff. 2.3.11 NIV keine zusätzliche Sicherheit, verursacht in der Gesamtheit für Immobilieneigentümer jedoch erhebliche Zusatzkosten.