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Vernehmlassung zur Teilrevision des Umweltschutzgesetzes, Vorentwurf der UREK-N zur Umsetzung der Parlamentarischen Initiative (Pa.Iv.) 20.433. Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken.

25.02.2022

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) hat am 2. November 2021 das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Umweltschutzgesetzes (USG) eröffnet mit Frist zur Stellungnahme bis 16. Februar 2022. Mit dem vorliegenden Vorentwurf der UREK-N zur Teilrevision des USG soll die Pa.Iv. «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken», umgesetzt werden. Die UREK-N will mit weitreichenden Änderungen, vor allem des USG, die Rahmenbedingungen für eine moderne, umweltschonende Kreislaufwirtschaft in der Schweiz schaffen, die Versorgungssicherheit stärken und die Leistungsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft erhöhen.

Der präsentierte Vorentwurf orientiert sich sowohl an der 2016 durch die Schweizer Stimmbürger mit 63,6% klar abgelehnten Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft («Grüne Wirtschaft») als auch am vom Parlament verworfenen Gegenvorschlag des Bundesrates. Mit dem vorliegenden Vorentwurf wird klar der Wille des Volkes, der Stände und des Parlaments missachtet.

Der HEV Schweiz stellt sich nicht grundsätzlich gegen die Zielsetzung, Ressourcen zu schonen und diese nachhaltig und effizienter zu nutzen. Wichtig dabei ist jedoch die Wahrung des Verhältnismässigkeitsprinzips betreffend Auswirkungen auf die Wirtschaft und das Immobilieneigentum. Immobilieneigentümer und Bauherren müssten sich massive Eingriffe bereits in der Planung ihrer Bauvorhaben gefallen lassen. Die Anforderungen an eine Baubewilligung werden verschärft und Gebührenerhöhungen beim Bau und der Abfallentsorgung lassen die Baukosten zusätzlich steigen. Die heutigen Verfassungs- und Gesetzesgrundlagen bieten genügend Möglichkeiten, zielgerichtete Massnahmen zu ergreifen.