Die Dekarbonisierung des Verkehrs ist ein legitimes politisches Ziel. Der gewählte Weg ist jedoch fragwürdig: Statt die Rahmenbedingungen so zu setzen, dass sich klimafreundliche Technologien aus eigener Marktnachfrage durchsetzen können, wird zunehmend über regulatorischen Druck in das Angebot der Automobilhändler eingegriffen. Diese Vorlage dokumentiert die Schwächen der aktuellen Energie- und CO2-Gesetzgebung anschaulich. Automobilimporteure über Sanktionen zum Absatz von Elektrofahrzeugen zu zwingen, stellt einen erheblichen Eingriff in die marktwirtschaftliche Ordnung dar. Sie setzt das Angebot politisch, anstatt die Nachfrage dem Markt zu überlassen – und birgt damit die Gefahr, am tatsächlichen Kundenbedürfnis vorbeizuregulieren. Die Politik kann nicht vorgeben, was der Markt nachfragen soll.
Die Motion Grossen, Laden von Elektroautos im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum (23.3936), welche mit der Vernehmlassungsvorlage umgesetzt werden soll, ist die Folge dieser unglücklichen Politik. Nachdem die staatlichen Vorgaben für den Automobilmarkt nicht die gewünschte Wirkung erzielt haben, sollen nun die Hauseigentümer über neue staatliche Auflagen in die Pflicht genommen werden.
Grundeigentümer sollen auf Antrag eines Parkplatznutzers zum Erstellen der Grundinstallation für Ladeinfrastruktur verpflichtet werden – in Verbindung mit dem Recht des Parkplatznutzers, eine mit der Grundinstallation kompatible Ladestation zu errichten. Der HEV Schweiz hat bereits die vorgenannte Motion abgelehnt: Solche Zwangsmassnahmen sind nicht zielführend, sondern führen zu neuen Kosten, zusätzlicher Bürokratie und letztlich noch höheren Mieten.
Der HEV Schweiz spricht sich weder gegen die E-Mobilität noch gegen die Errichtung der Grundinfrastruktur und der Ladestationen aus. Der Absatz von Elektrofahrzeugen muss sich aber aus der Nachfrage und damit dem Markt ergeben. Staatliche Vorgaben lösen keine Probleme, sondern provozieren – wie der vorliegende Gesetzesentwurf zeigt – die nächste Intervention. Dies mittels eines gesetzlichen Zwangs gegenüber privaten Eigentümern durchzusetzen, ist für den HEV Schweiz entschieden der falsche Weg. Wenn schon, wäre in diesem Kontext die öffentliche Hand in der Verantwortung: Will der Staat seine Verantwortung wahrnehmen, gute Rahmenbedingungen für die Elektromobilität zu schaffen, kann dazu eine bedarfsgerechte öffentliche Ladeinfrastruktur gehören.
Investitionsentscheide für private Liegenschaften jedoch liegen in der Eigenverantwortung der Grundeigentümer. Der vorliegende Gesetzesentwurf bedeutet einen gravierenden Eingriff in die Eigentumsgarantie. Folgen eines gesetzlichen Zwangs sind Umsetzungsprobleme, Streitigkeiten und erhebliche Mehrkosten zulasten der Grundeigentümer. Der vermeintliche Lösungsvorschlag ist nicht durchdacht. Die Umsetzung wird nicht konkret geregelt, und zwingende Aspekte wie beispielsweise eine zwingende vorgängige Meldepflicht bei der Einrichtung einer Ladestation und damit verbundene Haftungs- und Sicherheitsfragen (SINA) bleiben gänzlich unberücksichtigt. Der Vorschlag ist zudem verfassungswidrig, da in die Kompetenz der Kantone eingegriffen wird.
Aus den vorgenannten Gründen lehnt der HEV Schweiz die Vorlage dezidiert ab.
