Der HEV Schweiz anerkennt die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt und den erschwerten Zugang zu selbstgenutztem Wohneigentum. Die vorgeschlagene Verschärfung der Lex Koller ist jedoch nicht geeignet, diese Probleme nachhaltig zu lösen: Sie schafft keinen zusätzlichen Wohnraum, belastet Eigentümer und Investoren, erschwert Projektentwicklungen und erhöht Rechtsunsicherheit sowie Vollzugsaufwand. Der HEV Schweiz lehnt die Vorlage deshalb in der vorliegenden Form ab. Die gezielte Ausnahme für Hotel-Personalwohnungen gemäss Motion Schmid wird hingegen unterstützt.
Im Zentrum der Wohnungspolitik muss die Ausweitung des Angebots stehen. Dafür braucht es bessere Rahmenbedingungen für private Investitionen, schnellere Bewilligungsverfahren, mehr Planungssicherheit und eine erleichterte Verdichtung. Die Schaffung zusätzlichen Wohnraums ist als nationales Interesse anzuerkennen und gegenüber den Anliegen des Denkmal-, Ortsbild-, Lärm- und Umweltschutzes deutlich stärker zu gewichten, als dies heute der Fall ist.
Gleichzeitig ist die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum – insbesondere von Stockwerkeigentum in Städten und Agglomerationen – gezielt zu fördern. Der HEV Schweiz fordert deshalb unter anderem Wohneigentumsanteile in Nutzungsplanungen und bei öffentlichen Baurechtsvergaben, einfachere Umnutzungen bestehender Gebäude, eine Beschränkung des ISOS auf seine ursprüngliche Funktion sowie eine dynamischere, bedarfsgerechte Raumplanung.
