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Vernehmlassung zur Änderung der Zivilschutzverordnung (Schutzbauten)

05.02.2025

Mit der vorliegenden Revision soll der Bevölkerungsschutz und der Zivilschutz weiterentwickelt und gezielter auf die heutigen Gefahren und Risiken ausgerichtet werden. Im Zivilschutz betreffen die Änderungen insbesondere die Schutzanlagen und das Material. Insbesondere sollen die Eigentümer nicht nur für den Unterhalt der Schutzräume, sondern auch für den Werterhalt aufkommen müssen. Was alles unter „Werterhalt“ fällt, ist unklar. Die Erhöhung der Ersatzbeiträge von bisher 400 bis max. 800 Franken auf pauschal 1'400 Franken pro Schutzplatz mag vordergründig zwar harmonisierend wirken, kann den lokal unterschiedlichen Gegebenheiten aber nicht mehr gerecht werden. Zudem wird der heutige Anreiz zur Erstellung zentraler öffentlicher Schutzbauten anstelle dezentraler Individuallösungen durch die Erhöhung der Ersatzbeiträge deutlich geschwächt, was unserer Ansicht nach vor dem Hintergrund des aktuellen Konzeptes für den Bevölkerungsschutz wenig nachvollziehbar scheint.

Der HEV Schweiz unterstützt grundsätzlich das bisherige System der Baupflicht von Schutzräumen und die Ersatzbeitragspflicht. Mit der Vorlage werden jedoch die Ersatzabgaben massiv erhöht und Eigentümer von Schutzbauten zu deren Werterhalt verpflichtet, was zu erheblichen Mehrkosten führt. Für die neue Pflicht zum Werterhalt fehlt die gesetzliche Grundlage. Zudem wird die Schutzraumbaupflicht bzw. Ersatzbeitragspflicht bei Neubauten, auf An-, Auf-, und Umbauten sowie Nutzungsänderungen von Wohnhäusern ausgedehnt, was wiederum mit Mehrkosten verbunden ist. Der HEV Schweiz lehnt deshalb die vorliegende Vorlage ab.