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Vernehmlassung zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über das Entlastungspaket 2027

05.05.2025

Mit der vorliegenden Vernehmlassung zum Entlastungspaket 2027 soll der Bundeshaushalt entlastet werden. Die 59 vorgeschlagenen Massnahmen sollen zu einer Entlastung von 2.7 bis 3.6 Mrd. Franken führen. Einige der Änderungen haben direkte Auswirkungen auf Immobilieneigentümer und wurden vom HEV Schweiz kritisch geprüft. Der HEV Schweiz lehnt nach eingehender Prüfung die geplanten Massnahmen im Rahmen des CO2-Gesetzes und des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer klar ab. Die Auswirkungen dieser Massnahmen auf die Liegenschaftseigentümer – und solche, die es werden können – wären gewichtig.

Die geplante Erhöhung der Steuersätze für Kapitalauszahlungen der Säule 2 und 3a würde diese Kapitalauszahlungen erheblich verteuern, was aufgrund der Wohneigentumsförderung und der häufig genutzten Möglichkeit, das Vorsorgekapital zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu verwenden, zukünftige Wohneigentümer erheblich trifft und dem Sparzweck sowie der Förderung von eigenständiger Altersvorsorge (besonders die Wohneigentumsförderung) entgegenläuft. Der Erwerb von Wohneigentum würde damit noch schwieriger und verteuert werden. Der HEV Schweiz lehnt diese Steuererhöhung klar ab.

Zudem fordert der Bundesrat im Rahmen des Entlastungspakets im CO2-Gesetz massive Kürzungen beim Gebäudeprogramm – rund 400 Millionen Franken sollen bei diesem nachweislich erfolgreichen Programm eingespart werden. Damit ignoriert der Bundesrat den Volksentscheid zum Klimaschutzgesetz, das vielmehr zusätzliche Massnahmen im Gebäudebereich gefordert hat. Weiter wird die Wichtigkeit des Gebäudeprogramms zur flächendeckenden Umsetzung von energetischen Sanierungen sowie Heizungssanierungen verkannt und die Erreichung der Klimaziele in Frage gestellt. Auch die geplanten Kürzungen des Impulsprogramms des Energiegesetzes sind abzulehnen.