Im Zuge der Diskussion zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung und der damit einhergehenden Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung wird die Einführung einer kantonalen Kompetenz zur Erhebung einer Zweitliegenschaftssteuer thematisiert.
Ein genereller Systemwechsel, d.h. auch die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung für Zweitliegenschaften führt zu Steuerausfällen und damit auch zu massivem Protest der Kantone, insbesondere der Tourismuskantone. Der Vorstand des HEV Schweiz daher beschlossen, zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin die Abschaffung der Wohneigentumsbesteuerung bei selbstgenutztem Wohneigentum am Hauptwohnsitz zu unterstützen, wie es die Vorlage des Ständerates vorsieht. Einem ausgewogenen vollständigen Systemwechsel widersetzt sich der HEV Schweiz jedoch nicht.
Der HEV Schweiz unterstützt die Einführung einer kantonalen Kompetenz zur Erhebung einer Zweitliegenschaftssteuer daher unter den folgenden zwei Voraussetzungen:
- Die Einführung einer solchen Kompetenz für die Erhebung von Objektsteuern auf Zweitliegenschaften ist ausschliesslich dann möglich, wenn die Eigenmietwertbesteuerung für alle selbstgenutzten Wohnliegenschaften, d.h. auch für Zweitliegenschaften, abgeschafft wird.
- Die Objektsteuer ist hinsichtlich der Höhe zu begrenzen und darf keinesfalls zu einem Blanko-Check führen.