Die Anpassungen in der Postverordnung sollen der Schweizerischen Post bei der Zustellung mehr Flexibilität gewähren und damit die Grundversorgungserbringung effizienter und kostengünstiger machen. Sodann soll die Grundversorgung um einen digitalen Zustellkanal und dem Zugang zum elektronischen Zahlungsverkehr erweitert werden.
Der HEV Schweiz äusserst ausschliesslich zur geplanten Änderung der Hauszustellung (Art. 31 Abs. 1 Bst. a und b und Abs. 2bis nVPG).
Für den HEV Schweiz ist nicht erwiesen, dass aufgrund der Kostenstruktur der Grundversorgung durch die Post die mit der vorgeschlagenen Einschränkung bei der Hauszustellung anvisierten Einsparungen notwendig sind. Wir erachten deshalb die geplante Rückkehr zur Zustellung nur noch in den Siedlungen als nicht verhältnismässig. Es ist nicht nachvollziehbar und demokratisch fragwürdig, eine nach dem Willen des Parlaments eingeführte Änderung der Verordnung ohne Not bereits wieder aufzuheben. Dies gilt umso mehr, als die Regelung erst rund vier Jahre in Kraft ist. Überdies hat die Umsetzung der beiden Motionen 14.4075/14.4091 Clottu/Maire «Die Post. Postsendungen sollen allen zugestellt werden!», welche zur Änderung der Hauszustellung in alle ganzjährig bewohnten Häuser geführt hat, bereits sehr lange gedauert. Die Erfüllung der Aufgabe der Grundversorgung durch die Post setzt nach Auffassung des HEV Schweiz eine flächendeckende Hauszustellung in der bisherigen geltenden Form voraus, also die Zustellung der Prost in alle ganzjährig bewohnten Häuser. Der HEV Schweiz lehnt deshalb die geplante Änderung der Hauszustellung (Art. 31 Abs. 1 Bst. a und b und Abs. 2bis nVPG) ab.
