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Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung weiter vertagt

06.05.2022

Der HEV Schweiz ist enttäuscht, dass die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) an ihrer Sitzung vom 5./6. Mai 2022 noch immer keinen klaren Entscheid für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung gefällt hat. Die Erhebung einer fiktiven Mietzins-Steuer für die Nutzung der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses muss endlich abgeschafft werden. Der Ständerat hatte hierfür eine ausgewogene Vorlage verabschiedet. Dass auch für die WAK-N diese Abschaffung im Zentrum steht, ist positiv zu vermerken. Reine Retuschen am bestehenden System bringen keine Lösung.

Die Wohneigentümer warten seit langem auf eine gerechte Lösung. Die Erhebung einer fiktiven Mietzins-Steuer für die Nutzung der eigenen Wohnung oder des eigenen Hauses muss endlich abgeschafft werden. Für die Nutzung anderer Vermögenswerte (Autos, Segelschiffe, Jachten, Pferde, Bilder, Fernseher etc.) muss ihr jeweiliger Eigentümer auch keinen fiktiven Mietzins versteuern! Die Besteuerung des sogenannten fiktiven Eigenmietwertes bei Wohneigentümern ist seit Jahrzehnten umstritten. Die Festlegung der «Eigenmiet-Steuer» durch die Steuerbehörden verursacht einen enormen Administrationsaufwand und führt zu einer grossen Zahl von Einsprachen und Gerichtsverfahren. Zudem bestraft das geltende System die Amortisation von Hypotheken und fördert so die Verschuldung.

Der HEV Schweiz fordert einen ausgewogenen Systemwechsel

Der HEV Schweiz unterstützt die vom Ständerat im Sommer 2021 verabschiedete Vorlage für einen system- und verfassungskonformen Systemwechsel, indem ein reduzierter und begrenzter Abzug für private Schuldzinsen in Höhe von 70% der steuerbaren Vermögenserträge weiterhin zulässig sein soll. Aus Sicht des HEV Schweiz muss mit dem Systemwechsel ebenfalls endlich dem Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung Rechnung getragen werden. Die Steuervorlage muss dazu beitragen, dass der Erwerb von Wohneigentum für einen grösseren Teil der Bevölkerung erschwinglich wird und namentlich Rentner für das Abzahlen ihrer Hypotheken steuerlich nicht mehr bestraft werden. Die Vorlage des Ständerates wird dem gerecht, indem sie den heutigen Schuldzinsabzug stark einschränkt, aber für erstmalige Erwerber von Wohneigentum zur Eigennutzung einen zeitlich beschränkten Ersterwerberabzug der Hypothekarzinsen vorsieht. Die Abzüge für energiesparende Investitionen werden vom HEV Schweiz ebenfalls unterstützt. Sie fördern die Umsetzung der Ziele der Energiepolitik.

Herumschrauben am heutigen System der «Eigenmiet-Steuer» untauglich

Die Abkehr von der «Eigenmiet-Steuer» ist überfällig. Reine Retuschen am geltenden Steuersystem – wie die von Teilen der WAK-N erwogene Beschränkung der «Eigenmiet-Steuer» auf 60% oder 70% der Marktmiete – lösen dagegen die heutigen Probleme nicht. Der HEV Schweiz setzt sich daher für eine Lösung im Sinne des Ständerates ein.