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Ständeratskommission hält an verfassungskonformer Schuldzinsregelung bei der Abschaffung der «Eigenmiete»-Steuer fest

10.11.2023

Die Ständeratskommission für Wirtschaft und Abgaben hat die Beratungen zur Abschaffung der «Eigenmiete» abgeschlossen und bleibt dem Grundsatz der Vorlage treu. Sie beantragt dem Ständerat weiterhin, an seinen Beschlüssen hinsichtlich des privaten Schuldzinsabzugs in Höhe von 70% der steuerbaren Vermögenserträge sowie der Ausklammerung der Zweitwohnungen festzuhalten. Der HEV Schweiz ist erfreut, dass die Kommission erneut ein klares Zeichen für eine verfassungs- und systemkonforme Umsetzung setzt.

Nachdem beide Räte das Bundesgesetz über die Wohneigentumsbesteuerung grundsätzlich unterstützt hatten, bestehen in zwei Punkten noch Differenzen: Bei der Frage, ob die «Eigenmiete» auch für Zweitliegenschaften abgeschafft werden soll sowie beim Abzug für private Schuldzinsen.

Gemäss Ständerat und der Kommission soll die «Eigenmiete» weiterhin in einem ersten Schritt nur für selbstbewohntes Wohneigentum am Hauptwohnsitz abgeschafft werden, während der Nationalrat auch Zweitwohnungen einschliessen will. Der HEV Schweiz zeigt sich gegenüber einem generellen Systemwechsel grundsätzlich offen, allerdings bedrohen Steuerausfälle und damit einhergehend Gegenwind aus den Tourismuskantonen die Vorlage. Die Einführung einer kantonalen Kompetenz für eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften zur Kompensation dieser Steuerausfälle würde eine Verfassungsänderung verlangen. Damit würde die Vorlage zur Wohneigentumsbesteuerung um weitere Jahre verzögert. Der HEV Schweiz hat daher Verständnis für die Entscheidung der Ständeratskommission, die «Eigenmiete»-Steuer zunächst bei selbstgenutztem Wohneigentum am Hauptwohnsitz abzuschaffen. Die Abschaffung der «Eigenmiete»-Steuer auf Zweitwohnungen kann sodann in einem zweiten Schritt angegangen werden.

Zudem spricht sich die Kommission unverändert für einen privaten Schuldzinsabzug in Höhe von maximal 70% der steuerbaren Vermögenserträge aus. Der HEV Schweiz ist erfreut über dieses klare Zeichen der Kommission zum Schuldzinsabzug. Es muss gewährleistet werden, dass die privaten Eigentümer von Mietliegenschaften nicht benachteiligt werden. Diese müssen weiterhin ihre Mietzinseinnahmen versteuern und müssen daher im Gegenzug auch ihre Aufwendungen zumindest teilweise steuerlich in Abzug bringen können, denn: Wer einen Ertrag (z.B. Mieteinnahmen) versteuert, muss auch die damit verbundenen Kosten für die Schuldzinsen abziehen können. Der Nationalrat unterstützte hingegen nur einen Abzug in Höhe von maximal 40% der steuerbaren Vermögenserträge und bestraft damit die Vermieter.

Die Vorlage geht nun voraussichtlich in der Wintersession erneut in den Ständerat. Der HEV Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass der Ständerat bei der Frage des privaten Schuldzinsabzugs an seinem ausgeglichenen Vorschlag festhält.