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Ständerat verabschiedet verfassungskonforme Umsetzung der Eigenmietwertabschaffung

21.09.2021

Der Ständerat hat an seiner Sitzung vom 21. September 2021 die Gesetzesrevision für den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung unterstützt. Er hat sich dabei für einen system- und verfassungskonformen Vorschlag entschieden. Der Abzug für private Schuldzinsen soll eingeschränkt, bis höchstens 70% der steuerbaren Vermögenserträge, weiterhin zulässig sein. Der HEV Schweiz begrüsst die Vorlage. Die schädliche „Eigenmietwert-Steuer“ auf selbstgenutztem Wohneigentum gehört endlich abgeschafft.

Die Revision der Wohneigentumsbesteuerung ist überfällig. Die schädliche Erhebung einer Steuer auf einem fiktiven „Eigenmietzins“ für die Bewohnung des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung muss endlich abgeschafft werden. Der Ständerat unterstützte sodann den Antrag der Minderheit seiner vorberatenden Kommission (WAK-S), wonach ein Abzug für private Schuldzinsen in Höhe von 70% der steuerbaren Vermögenserträge weiterhin zulässig sein soll. Eine generelle Streichung des privaten Schuldzinsabzugs würde gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und damit gegen die Bundesverfassung verstossen: Wer einen Ertrag versteuert (Eigenmietwert bei Zweitwohnungen, Mietzinseinnahmen), muss die damit einhergehenden Gewinnungskosten in Abzug bringen können. Eigentümer von Zweitwohnungen müssen weiterhin eine «Eigenmiete» versteuern und Eigentümer von Mietliegenschaften müssen weiterhin die Mietzinseinnahmen versteuern. Es muss ihnen daher im Gegenzug auch gestattet sein, ihren Schuldzinsaufwand (= Gewinnungskosten) abzuziehen. Auch der Bundesrat sowie eine starke Minderheit der WAK-S sprechen sich mit aller Deutlichkeit gegen die generelle Streichung aller privaten Schuldzinsabzüge aus und beantragen einen Abzug für private Schuldzinsen in Höhe von maximal 70% der Vermögenserträge.

Rasche Beratung im Nationalrat gefordert

Die Vorlage geht nun zur Beratung an die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) und dann in den Nationalrat. Der HEV Schweiz wird sich dafür einsetzen, dass auch der Nationalrat eine verfassungskonforme Umsetzung der Eigenmietwertabschaffung durch die Beibehaltung eines teilweisen Abzugs für private Schuldzinsen unterstützt.