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Revision des Umweltschutzgesetzes (Massnahmen gegen invasive gebietsfremde Organismen)

10.10.2025

Um negative Auswirkungen invasiver gebietsfremder Organismen zu verhindern oder zu verringern, ist es notwendig, möglichst frühzeitig und umfassend gegen sie vorzugehen. Die geltenden Rechtsgrundlagen reichen jedoch nach Auffassung des Bundesrates dafür nicht aus. Deshalb soll das Umweltschutzgesetz (USG) mit den erforderlichen Bestimmungen ergänzt werden. Kern der Vorlage ist die Ermächtigung der Kantone, eigene Vorschriften über Massnahmen zur Bekämpfung und gegen die unbeabsichtigte Weiterverbreitung invasiver gebietsfremder Organismen erlassen zu können. Um ein möglichst koordiniertes Vorgehen über die Kantonsgrenzen hinweg sicherzustellen, soll der Bundesrat die invasiven gebietsfremden Organismen festlegen, auf die sich die kantonalen Vorschriften beziehen dürfen. Dabei hat er die Kantone einzubeziehen. Im Weiteren soll der Bundesrat Massnahmen gegen das unbeabsichtigte Einbringen (Einschleppung) invasiver gebietsfremder Organismen in die Schweiz vorsehen. Zudem soll er die Bekämpfung solcher Organismen auf Flächen gewisser grosser lnfrastrukturanlagen regeln.

Das bestehende System im Umgang mit invasiven gebietsfremden Organismen und die damit verbundenen Massnahmen funktionieren nach Auffassung des HEV Schweiz. Viele Kantone sehen bereits heute sowohl eine Bekämpfung invasiver gebietsfremder Organismen als auch Präventivmassnahmen vor. Die Freisetzungsverordnung hält die Kompetenzen von Bund und Kantonen klar und ausreichend fest. Weiterführende Kompetenzen zugunsten der Kantone braucht es nicht. Sie sind längst selbst aktiv geworden. Eine zusätzliche Liste für invasive gebietsfremde Organismen mit hohem Gefährdungspotenzial braucht es nicht. Sie können in die bestehende Umgangsverbotsliste rasch und unkompliziert aufgenommen werden. Die in Umsetzung der Strategie der Schweiz zu invasiven gebietsfremden Arten des BAFU vorgeschlagenen Massnahmen greifen in die Eigentumsreche der Grundeigentümer ein und können erhebliche Mehrkosten verursachen. Es ist deshalb am bestehenden Recht festzuhalten.  Aus den vorgenannten Gründen lehnt der HEV Schweiz die vorgeschlagene Revision des USG (Massnahmen gegen invasive gebietsfremde Organismen) ab.