Die Revision der Lärmschutz-Verordnung (LSV) soll die Umsetzung neuer Umweltschutzgesetz (USG)-Bestimmungen unterstützen. Einerseits möchte der Bundesrat die neuen Anforderungen weiter konkretisieren. Andererseits möchte er Widersprüche in der LSV und zwischen USG und LSV beseitigen. Schliesslich fallen durch die Änderungen auf Gesetzesstufe die lärmschutzrechtlichen Anforderungen an die Erschliessung weg.
Am 27. September 2024 hat das Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz beschlossen. Mit dieser Änderung soll die Koordination von Lärmbekämpfung und Raumentwicklung verbessert werden: Die lärmschutzrechtlichen Kriterien für Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten werden präziser formuliert, um die Rechts- und Planungssicherheit zu erhöhen. Bei der Planung von zusätzlichem Wohnraum in lärmbelasteten Gebieten sollen die Interessen an einer Siedlungsentwicklung nach innen stärker gewichtet werden. Dabei sollen sowohl Freiräume für die Erholung als auch Massnahmen zur Verbesserung der akustischen Wohnqualität vorgesehen werden.
Der HEV unterstützt grundsätzlich die Änderungen der LSV. Sie sollen dazu führen, dass Bauprojekte effizienter bewilligt und rascher realisiert werden können. Bei den Kühlsystemen ist es jedoch unerlässlich, zu konkretisieren, welche Kühlsysteme erlaubt sein sollen und welche nicht, um Rechtssicherheit und Planungssicherheit zu schaffen sowie im Vollzug den Interpretationsspielraum einzuschränken. Zudem begrüsst der HEV Schweiz die Konkretisierung, dass wenn bei Fluglärm und bei höchstens zehn Prozent der Wohneinheiten von grossen Wohnüberbauungen eine Ausnahme gewährt wird, eine kontrollierte Wohnraumlüftung und ein Kühlsystem vorzusehen ist. Hierbei muss ebenfalls konkretisiert werden, welche Kühlsysteme zulässig sein sollen.
Aus den vorgenannten Gründen unterstützt der HEV Schweiz die Revision der LSV grundsätzlich mit vorstehenden Änderungen.
