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Rechtsgutachten zur CO2-Abgabe

19.12.2013

Prof. em. Dr. iur. Markus Reich hat in seinem Rechtsgutachten untersucht, ob die Erhöhung der CO2-Abgabe verfassungskonform ist. Dabei kam er zum Ergebnis, dass sie verfassungswidrig ist. Die Erhöhung dieser Abgabe wäre nur dann gerechtfertigt und damit verfassungskonform, wenn sie eine unmittelbare Wirkung auf das Verhalten der Verbraucher fossiler Brennstoffe hätte und die Intensität der Wirkung in einem akzeptablen Verhältnis zum angestrebten Ziel stünde. Gemäss Prof. em. Dr. iur. Markus Reich ist es Stand heute nicht ausgewiesen, dass sich eine Erhöhung mit Blick auf das Verhalten der Abgabepflichten zum jetzigen Zeitpunkt aufdrängt. Fehlt es am Erfordernis der Notwendigkeit der Abgabenerhöhung, so ist diese den Abgabepflichtigen nicht zumutbar.

Der Hauseigentümerverband Schweiz befürchtet, dass so eine Lenkungsabgabe schleichend zur Fiskalabgabe umfunktioniert wird und eine weitere Runde der Geldbeschaffung durch den Staat auf dem Buckel der Hauseigentümer eingeläutet wird. Eine Stärkung des Gebäudeprogramms mag für einzelne erneuerungswillige Eigentümer durchaus lohnenswert sein. Deutlich zielführendere Anreize können jedoch über Steuereinsparungen geschehen. In diesem Bereich besteht erhebliches Ausbaupotential. Sei dies im Bereich des Sparens auf eine nächste Erneuerungsetappe oder beim Steuerabzug nach erfolgten Arbeiten. 

Der HEV Schweiz fordert, die steuerlichen Anreize weiter auszubauen und dafür sinnlose Abgaben zu streichen.