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Positionspapier Untervermietung

23.01.2018

Die Regel der Untervermietung
Mieter dürfen das Mietobjekt nur mit Zustimmung des Vermieters untervermieten. Zur Prüfung sind dem Vermieter die Bedingungen des Untermietvertrags, wie etwa den Untermietzins, bekanntzugeben. Sind die die Bedingungen im Vergleich zum Hauptmietvertrag missbräuchlich oder hat die Untermiete für den Vermieter wesentlich Nachteile zur Folge, kann der Vermieter die Untermiete ablehnen. Die unzulässige Untermiete kann notfalls mit einer Kündigung des Mietvertrags sanktioniert werden.