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Objektschutzmassnahmen gegen Schneedruck und Schneerutsch

24.09.2009 Dr. Ing Thomas Egli, Dipl. Natw. Maja Stucki, Egli Engineering AG, St. Gallen / Bern

Schnee kann für Häuser zu einer enormen Last werden und Gebäudeteile zerstören. Neubauten sollten dementsprechend winterfit konstruiert werden. Aber auch bestehende Gebäude kann man nachträglich noch mit diversen Massnahmen schützen.

Die Gefährdung durch Schnee geht von der Schneelast auf dem Dach aus. Der Zuwachs wird durch die Schneefallintensität und die Schneefalldauer bestimmt. Auch die vorherrschenden Windverhältnisse sind für die Ablagerung charakteristisch. Die Raumlast von Schnee ist innerhalb der Schneedecke veränderlich; in der Regel nimmt sie mit der Liegedauer zu. Die Schneelast kann zum Eindrücken der Dachkonstruktion oder des ganzen Gebäudes führen. Oder abrutschen und so Schäden an tiefer liegenden Gebäudeteilen verursachen und Personen gefährden. Bei ungünstigen Frost-Tau-Wechseln kann es zudem bei Steildächern zu hohen Eislasten im Traufbereich kommen. Auch hier kann es durch abbrechendes Eis Sach- und Personenschäden geben.

Konzeptionelle Schutzmassnahmen

Bei einem Neubau kann bereits vor Baubeginn darauf geachtet werden, dass der Standort und die Ausrichtung vorteilhaft gewählt werden. Dabei sollte man die örtlichen Windverhältnisse und die Windexposition berücksichtigen. Letztere ist für die windbeeinflusste Schneeverteilung auf dem Dach bedeutsam. Auch die Ausrichtung bestimmt die Ablagerung des Schnees infolge der Windverhältnisse. Günstig ist daher beispielsweise eine zur Hauptwindrichtung parallele Giebelausrichtung bei einem Satteldach oder eine rechtwinklige Ausrichtung der tiefer liegenden Traufseite bei einem Pultdach. So oder so sollte der charakteristische Wert der Schneelast auf dem Dach ermittelt werden. Diese Last ist dann über die Gebäudehülle und das Tragwerk bis in das Fundament abzuleiten. In Gebieten mit häufi-gen Frost-Tau-Wechseln und entsprechend hohen Eislasten im Bereich der Dachtraufe sind eventuell Verstärkungen nötig; es empfiehlt sich jedoch, das Eis frühzeitig entfernen zu lassen, um Schäden durch abbrechendes Eis zu vermeiden.

Stabilisierungs- und Notmassnahmen

Neben der vorhin bereits erwähn-ten korrekten Bemessung der Dachkonstruktion und des Tragwerks ist es vor allem wichtig, unterliegende Bauteile wie Vordächer und Wintergärten der zusätzlichen Belastung anzupassen. Diese kann durch langsamen oder plötzlichen Schneerutsch entstehen. Um zu verhindern, dass Schnee vom Dach abrutscht, sind Schneefänger oder Schneestoppvorrichtungen zu empfehlen. Dies wird insbesondere bei Dächern ab 25 Grad Neigung bedeutend. Bei starken Schneefällen und der Möglichkeit eines Einsturzes sollte eine Dachschneeräumung und Eislastentfernung durch ausgebildetes Personal veranlasst werden.

Infos unter

www.kgvonline.ch

www.naturgefahr.ch

www.slf.ch

Grundsätzlich sind zwei Arten zu unterscheiden: Lockerschneelawinen, die von einem Punkt ausgehen, und Schneebrettlawinen, bei denen eine ganze Schneetafel ins Rutschen kommt. Gefährlich sind vor allem Schneebrettlawinen, die an Hängen entstehen, die mehr als 30° geneigt sind. Solche Lawinen bewegen sich vorwiegend fliessend und erreichen Geschwindigkeiten von 50 – 100 km/h. In sehr steilem Gelände kann sich aus einer trockenen Schneebrettlawine eine Staublawine entwickeln, die auch bis zu 300 km/h schnell wird. Die hohen Drücke können alles mitreissen und Gebäude vollständig zerstören – aus diesem Grund wurde mit der Gefahrenkartierung angefangen. Die Gefahrenkarten ermöglichen eine vorausschauende, gefahrenangepasste Zonenplanung. An Gebäuden, die sich im Gefahrengebiet befinden, sollte man Objektschutzmassnahmen ergreifen.

Die genaue Vorhersage von Ort und Zeitpunkt eines spontanen Lawinenniedergangs ist nicht möglich, es kann nur die Wahrscheinlichkeit eines Abgangs abgeschätzt werden; darauf beruht die Lawinenwarnung.