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Nationalrat bei Abschaffung der «Eigenmiete»-Steuer auf gutem Weg

14.06.2023

Der Nationalrat hat heute die überarbeitete Vorlage zum Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung unterstützt und möchte die «Eigenmiete»-Steuer auch für Zweitliegenschaften abschaffen. Auch bei der Regelung zum privaten Schuldzinsabzug wich er von der Vorlage des Ständerates ab. Der HEV Schweiz wird sich in der anstehenden Differenzbereinigung für eine system- und verfassungskonforme Vorlage im Sinne des Ständerates einsetzen. Eine Beschränkung des Schuldzinsabzugs auf 40% der steuerbaren Vermögenserträge führt zu einer Schlechterstellung der Eigentümer von Mietliegenschaften, die weiterhin den vollen Mietertrag versteuern müssen.

Der HEV Schweiz ist erleichtert, dass der Nationalrat die «abgespeckte» Vorlage der Kommission grundsätzlich unterstützt. Im Gegensatz zum Beschluss des Ständerates fordert der Nationalrat aber, dass der Systemwechsel alle selbstgenutzten Immobilien umfasst, also auch die Zweitliegenschaften. Der Ständerat möchte die „Eigenmiete“ nur für selbstbewohntes Wohneigentum am Hauptwohnsitz abschaffen. Bei einem vollständigen Systemwechsel für alle selbstgenutzten Liegenschaften muss gewährleitet werden, dass für die Steuerausfälle der Tourismuskantone eine Kompensation geschaffen wird. Ansonsten ist die Vorlage - wie bei früheren Projekten zur Abschaffung der «Eigenmiete»-Steuer - aufgrund von deren Widerstand gefährdet. Die Kommission des Nationalrates hat bereits einen Vorstoss für eine solche Kompensation unterstützt.

Der Nationalrat unterstützte – wie auch der Ständerat – die Einführung eines beschränkten Schuldzinsabzugs für Ersterwerber. Ein solcher Abzug ist wichtig, um den Wohneigentumserwerb auch jüngeren Generationen zu erleichtern und um den Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung endlich zu erfüllen. Weiterhin sprach sich der Nationalrat klar dafür aus, dass die Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten weiterhin abzugsfähig bleiben, die Abzüge für Investitionen in Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen auf Bundesebene jedoch entfallen. Die Kantone können entsprechende Abzüge für energetische Investitionen aber weiterhin beibehalten. Dies entspricht der Forderung des HEV Schweiz.

Bei der Regelung des generellen Abzugs für private Schuldzinsen unterstützte der Nationalrat den Antrag der Kommission für einen Abzug in Höhe von maximal 40% der steuerbaren Vermögenserträge. Dies bestraft Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, die weiterhin die vollen Miet- und Pachterträge versteuern müssen. Der HEV Schweiz befürwortet daher den Beschluss des Ständerates für einen privaten Schuldzinsabzug bis maximal 70% der steuerbaren Vermögenserträge. Wer einen Ertrag versteuert, muss auch die damit verbundenen Kosten für die Schuldzinsen abziehen können. Dies entspricht dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Die Vorlage geht nun bereits am 19./20. Juni in die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben und dann in den Ständerat. Der HEV Schweiz unterstützt weiterhin eine system- und verfassungskonforme Vorlage und wird sich dafür einsetzen, dass der Ständerat bei der Frage des privaten Schuldzinsabzugs an seinem ausgeglichenen Vorschlag festhält.