Das 3-Säulen-System der Schweiz verbindet staatliche, berufliche und private Vorsorge zu einem stabilen Schutz für Erwachsene bei einer dauerhaften Erkrankung. Eine Gruppe fällt allerdings weitgehend durchs Raster: Kinder und Jugendliche, die noch nie erwerbstätig waren, können bei einer Invalidität durch Krankheit oder Unfall lebenslang nur mit minimalen Leistungen aus der 1. Säule rechnen.
Wer bereits im Kindes- oder Jugendalter dauerhaft erwerbsunfähig wird, muss sich darauf einstellen, am Existenzminimum zu leben und bis zum Lebensende finanziell von Eltern, Verwandten oder staatlichen Leistungen abhängig zu sein. Für viele Eltern ist das eine beunruhigende Vorstellung, insbesondere die Frage, was mit ihrem Kind passiert, wenn sie einmal nicht mehr da sind.
Umso wichtiger ist es, diese Sicherheitslücke für Kinder, Gottenkinder oder Enkel mit einer privaten Absicherung zu schliessen. Kinderversicherungen bieten Schutz: Im Invaliditätsfall zahlen sie eine regelmässige Rente aus. Bei einzelnen Anbietern – wie Zurich – wird je nach gewählter Option auch in einen Anlageplan investiert. Dieser wird im Leistungsfall bei Erreichen des 65. Lebensjahrs als einmaliges Alterskapital ausbezahlt, als Ersatz für die fehlende berufliche Vorsorge.
Kinderversicherungen können auch mit einem Sparkapital kombiniert werden. Das Prinzip: Eine erwachsene Person zahlt monatlich z. B. 50 Franken für ein begünstigtes Kind ein – das können Eltern, Grosseltern, Gotten oder Göttis sein. Der Betrag wird in einen attraktiven Anlageplan mit Renditepotenzial investiert. Durch die regelmässigen Einzahlungen wächst das Guthaben kontinuierlich. Beim Eintritt ins Erwachsenenleben erhält das Kind eine schöne Summe – ideal, um sich einen persönlichen Traum zu erfüllen, wie eine Weltreise, die erste Wohnung, eine Aus- oder Weiterbildung oder einen längeren Sprachaufenthalt.
Ein wichtiger Vorteil gegenüber Sparplänen und Banken: Bei der Versicherung mit Sparkapital übernimmt in der Regel die Versicherung die Prämie, sollte die einzahlende Peson erwerbsunfähig werden.
