Ehepartner und Kinder erben praktisch zum Nulltarif. Lebenspartner werden hingegen fast überall zur Kasse gebeten – und zwar kräftig. Der Steuersatz variiert von Kanton zu Kanton.
In Basel zahlt eine unverheiratete Frau, die von ihrem Partner 500 000 Franken erbt, 52 290 Franken Steuern. In Zürich sind es sogar 122 400 Franken (Tabelle). Nur in den Kantonen Schwyz und Obwalden gehen alle Erben steuerfrei aus.
Wer seine Erben vor hohen Steuern bewahren will, sollte diese Punkte beachten:
Nutzniessung: Wer seiner Lebenspartnerin das Haus schenkt und sich die lebenslange Nutzniessung vorbehält, reduziert die Steuerlast. Der Schenkungswert wird um den kapitalisierten Wert der Nutzniessung gekürzt. Vorsicht: Manche Kantone rechnen diesen Wert beim Tod des Schenkers wieder auf – der Vorteil kann entfallen. Und ist die Gegenleistung zu hoch, drohen Grundstückgewinn- und je nach Kanton Handänderungssteuern.
Immobilien: Immobilien in steuergünstigen Kantonen kann man zu Lebzeiten verschenken, ohne dass hohe Steuern anfallen. Werden Liegenschaften aber erst nach dem Tod vererbt, können am Wohnsitz des Verstorbenen Erbschaftssteuern anfallen. Entscheidend ist dann auch die Erbquote, nicht nur der Standort der Immobilie.
Umzug: Ist ein Umzug geplant, kann der Steuersatz ein Kriterium für die Wahl des Wohnorts sein. Tiefere Steuern allein sind aber kein ausreichender Grund, um umzuziehen.
Staffelung: Der Fiskus besteuert praktisch alle Vermögenswerte. Übertragungen an dieselbe Person werden dabei zusammengezählt, und die Freibeträge gelten meistens nur einmal. Einige Kantone beschränken die Aufrechnung auf die letzten fünf bis zehn Jahre. Dort kann es sich lohnen, Vermögen in mehreren Schritten zu übertragen.
Nacherbschaft: In einigen Fällen kann man viel Steuern sparen, indem man im Testament Vorund Nacherben einsetzt.
Lebenspartner sollten sich gut absichern
Nicht nur bei den Steuern, auch bei der Vorsorge sind unverheiratete Paare viel schlechter gestellt als Eheleute – auch wenn sie jahrelang zusammenleben und gemeinsame Kinder haben. Darum sollten sie sich mit den richtigen Massnahmen gegenseitig absichern:
- Schreiben Sie Ihrer Pensionskasse und 3a-Stiftung, dass Sie sich gegenseitig begünstigen wollen. Lebenspartner bekommen in der Regel nur etwas, wenn sie von der versicherten Person angemeldet wurden.
- Mit dem neuen Erbrecht dürfen Sie dank der tieferen Pflichtteile über einen grösseren Teil des Nachlassvermögens frei verfügen. Voraussetzung ist, dass Sie alles mit einem Testament und / oder Erbvertrag regeln.
- Wenn Sie zusammen ein Eigenheim kaufen, sollten Sie rechtzeitig prüfen, ob Allein-, Gesamtoder Miteigentum für Sie die beste Lösung ist. Das wird noch wichtiger, falls es später zu Veränderungen in der Partnerschaft kommen sollte.

