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Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung ISOS: Konsultation Tripartiter Leitfaden

06.12.2021

Den Leitfaden haben die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK), das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), das Bundesamt für Kultur (BAK), der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) und der Schweizerische Städteverband (SSV) gemeinsam erstellt. Er hat zum Ziel, auf praxisnahe Weise die notwendigen Abklärungsschritte bei der Planung von raumplanerischen Vorhaben in ISOS-Ortsbildern zu strukturieren, einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen sowie über wichtige Grundinformationen zu geben, wiederkehrende Fragen zu beantworten und damit Planungssicherheit zu schaffen.

Der HEV Schweiz setzt sich seit langem für raumplanerische und baurechtliche Handlungsspielräume ein, damit eine umfassende Abwägung der raumplanerischen Ansprüche möglich ist, die nicht ausschliesslich auf «Schutz und Bewahren» basiert, sondern auch eine zeitgemässe Nutzung berücksichtigt. Ziel des vorliegenden Leitfadens ist es, Gemeinden, die sich selten mit solchen Aufgaben auseinandersetzen, eine wichtige Unterstützung und Arbeitshilfe, insbesondere mit der Checkliste, zum Umgang mit dem ISOS an die Hand zu geben. Damit dies gelingt, muss aber dem Ziel der Innenentwicklung viel mehr Beachtung geschenkt werden, trägt doch der Leitfaden den Untertitel «Ortsbildschutz und Innenentwicklung». Auch muss die Rolle der Gutachten der Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) und der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) klarer definiert werden. Weitere Bemerkungen können Sie unserer Stellungnahme entnehmen.