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«Bundes-Griff» ins Grundbuch?

01.02.2024

Eine obligatorische Erdbebenversicherung kommt immer mal wieder aufs politische Parkett. Bislang wurden alle Bestrebungen abgelehnt. Weder fand ein solches Obligatorium im Parlament Mehrheiten, noch kam ein interkantonales Konkordat zustande – für die Gebäudeversicherungen sind die Kantone zuständig. Vor gut einem Jahr habe ich von einem neuen Anlauf mit der Motion «Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung» der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats berichtet. Jetzt liegt die Vernehmlassungsvorlage auf dem Tisch. Nach einem grossen Erdbeben sollen jeweils alle privaten Immobilieneigentümer für Gebäude bis zu einem Versicherungswert von 25 Millionen Franken eine Einmalprämie von maximal 0,7 Prozent ihrer Gebäudeversicherungssumme bezahlen. 6500 Gebäude, die über diesem Wert liegen, sollen – wie auch die Bundesbauten – davon ausgenommen werden. Für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit der privaten Eigentümer soll im Zivilgesetzbuch eine gesetzliche hypothekarische Absicherung im Grundbuch festgeschrieben werden. Damit sollen Schäden von 22 Milliarden Franken gedeckt werden. Dies entspricht der erwarteten Schadenssumme bei grossen Erdbeben mit einer vermuteten Wiederkehrperiode von 500 Jahren. Als Schadenereignis gelten alle Schadenbeben innert 30 Tagen nach dem ersten Beben. Die finanzielle Verpflichtung der Gebäudeeigentümer kann mehrmals eingefordert werden, denn bei neuen Beben nach jeweils 30 Tagen kann der Bundesrat die Eventualverpflichtung erneut auslösen. 

Hüten wir uns vor einem weiteren Bundes-Griff nach dem Privateigentum. 

Mit einer weiteren Verfassungsbestimmung will sich der Bund neue Kompetenzen zuschanzen: «Der Bund kann Vorschriften erlassen zum Schutz von Menschen und Sachwerten vor Schädigungen im Zusammenhang mit Erdbeben». Damit würden die Kantone nicht nur bei der Gebäudeversicherung übersteuert, sondern auch bei baugesetzlichen Regulierungen. Jeder Eigentümer kann heute nach eigenem Gutdünken eine private Erdbebenversicherung abschliessen. Die Privatassekuranz hält solche Angebote bereit. Bei vielen Hypothekargebern ist eine Erdbebenversicherung gar Bestandteil der Hypothek. Laut Überlieferungen zur Schlacht am Morgarten wurden die Schwyzer von ihren Nachbarn, den Edlen von Hünenberg, mit den Worten gewarnt: «Hütet Euch am Morgarten.» Zum vorliegenden Thema lässt sich sinngemäss sagen: «Hüten wir uns vor einem weiteren Bundes- Griff nach dem Privateigentum.» Der HEV Schweiz lehnt die Vorlage ab.

Markus Meier, Direktor HEV Schweiz