• News

Änderung der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) und der Raumplanungsverordnung (RPV): Massnahmen zur Verbesserung der Anwendung des ISOS

30.04.2026

Mit den Vernehmlassungsvorlagen sollen die am Runden Tisch ISOS beschlossenen Massnahmen zur Verbesserung der Anwendung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) umgesetzt werden. Grundsätzlich stellen die Anpassungen der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) und der Raumplanungsverordnung (RPV) einen ersten wichtigen Schritt in die richtige Richtung zur Einschränkung der Direktanwendung des ISOS dar. Sie werden denn auch vom HEV Schweiz unterstützt. Die Anwendung des ISOS wird vereinfacht und das Bauen in ISOS-inventarisierten Gebieten ermöglicht. Insgesamt geht die Vorlage jedoch zu wenig weit. Deshalb fordert der HEV Schweiz ergänzend eine Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) mit sechs Punkten, um tatsächlich Planungs- und Rechtssicherheit für Bauherren und Grundeigentümer zu schaffen und die heutige Problematik im Umgang mit dem ISOS zu lösen. Eine umfassende Lösung tut Not, um die raumplanerisch geforderte Siedlungsentwicklung nach innen zu ermöglichen und dringend benötigten Wohnraum in ISOS-inventarisierten Siedlungen zu schaffen.