Der Generalunternehmer (GU) verpflichtet sich, das vertraglich vereinbarte Bauwerk gesamthaft auszuführen. Für die Planung des Bauprojekts ist jedoch der Bauherr verantwortlich. Das zu errichtende Bauprojekt und die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien werden im sogenannten Generalunternehmerwerkvertrag festgeschrieben.
Der Bauherr hat mit dem Generalunternehmer einen Vertragspartner, der alle Fäden in der Hand hält und für die Erstellung des Baus nach den Plänen des Bauherrn verantwortlich ist. Der Generalunternehmer kann dabei einzelne Leistungen des Vertrages an Dritte (Subunternehmer) delegieren. Der Bauherr erspart sich dadurch den Abschluss vieler einzelner (Werk)-Verträge mit den Handwerkerunternehmern sowie Lieferanten.