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Glasfaser

Im Bereich Glasfasererschliessung hat sich der HEV Schweiz mit Swisscom seit langem auf Musterverträge geeinigt. Die Verträge betreffen die Erschliessung bis in die Wohnung (FTTH). Nun wurden die Verträge überarbeitet und vereinfacht.  

Bereits im Jahr 2010 hat sich der HEV Schweiz mit Swisscom und der Branche auf einen Mustervertrag zur Glasfasererschliessung bis in die Wohnung (Fiber to the Home, FTTH) bei bestehenden Bauten geeinigt. Swisscom finanziert sowohl die Gebäudeerschliessung mit Glasfaser wie auch die Inhouse-Erschliessung (sogenannte Steigzone), das heisst bis in die Wohnung. Dabei werden vier Fasern verlegt, wovon mindestens zwei von anderen Anbietern genutzt werden können. Dieser Vertrag gilt auch beim Ausbau in Kooperation mit mehreren Partnern und ist nach wie vor in Kraft. Das kostenlose Angebot für die Immobilieneigentümer gilt jedoch nur während des initialen FTTH-Ausbaus durch Swisscom. 

Vereinfachter Erschliessungsvertrag

Der vorgenannte Mustervertrag wurde über die Jahre in gegenseitiger Absprache mehrfach überarbeitet. Im Jahr 2023 fand eine erneute Überarbeitung statt, um eine bessere Verständlichkeit zu erreichen. Die Neuerungen umfassen die folgenden Punkte. 

  • Vereinfachung und Individualisierung: Neue Prozesse sorgen dafür, dass die Verträge individueller auf die Ausgangslage bei den Eigentümern angepasst und deshalb schlanker sowie übersichtlicher aufgebaut sind. Zudem werden nun die Rechte, Pflichten und Kostenbeteiligungen für alle beteiligten Parteien in der individuellen Vertragsurkunde transparent aufgeführt.
  • Kosten: Swisscom und allfällige Kooperationspartner kommen für die Kosten der Erschliessung bis zur Grundstücksgrenze sowie für die Verlegung des Kabels bis zum Eingangspunkt im Gebäude (Building Entry Point – BEP) auf. Die Kosten der Inhouse-Erschliessung (vertikale Gebäudeverkabelung innerhalb der Liegenschaft) sind durch die Partei zu tragen, die den Anschluss initiiert hat. Im regulären Ausbau und im Rahmen der Ersterschliessung fallen für die Eigentümer keine Kosten für die Inhouse-Erschliessung an. Soll ein Gebäude ausserhalb des regulären Ausbaus erschlossen werden, zum Beispiel bei Neu- oder Umbauten sowie verspäteten Erschliessungsbegehren, so gehen die Kosten für die Inhouse-Erschliessung zulasten der Eigentümer.
  • Grundstück- und Gebäudeerschliessung: Es wird neu festgehalten, wer im spezifischen Fall die Verantwortung für die Rohranlage bis zur Liegenschaft trägt.
  •  Inhouse-Erschliessung: Der erneuerte Erschliessungsvertrag hält präzise fest, wer die Inhouse-Erschliessung verantwortet und ob diese bedarfsorientiert erfolgt, das heisst, wenn der Endnutzer einen glasfaserbasierten Fernmeldedienst bestellt (mit einem entsprechenden Abonnement beim Anbieter seiner Wahl). Wünscht der Eigentümer bei der bedarfsorientierten Erschliessung den Vollausbau von Beginn an, hat er die Kosten in der Höhe von CHF 200 pro Wohneinheit zu übernehmen. 

Die neuen Verträge kommen seit dem 1. Februar 2024 zum Einsatz. 

Zu beachten gilt, dass Immobilieneigentümer keinen Anspruch auf eine FTTH-Erschliessung haben. 

Die Varianten des Mustervertrages sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) sind rechts aufgeführt und abrufbar.

Fiber to the Home (FTTH)

Bei FTTH werden die Glasfasern bis zur Glasfaser-Steckdose in der Wohnung gezogen – das Signal wird also schlussendlich auf der ganzen Strecke zwischen Kunde und Anbieter nur noch als Lichtwelle über die Glasfasern geführt. Mit dieser Technologie ist heute eine maximale Bandbreite von 10'000 Mbit/s möglich. Dadurch lässt sich beispielsweise ein durchschnittliches Fotoalbum in der Grösse von 1 Gigabyte in rund 0.8 Sekunden herunterladen.  Der Ausbau dieser Technologie erfolgt in der Regel nahezu flächendeckend in einer Ortschaft oder einer Gemeinde. Zum Teil geschieht dieser in Zusammenarbeit mit einem lokalen Kooperationspartner, wie beispielsweise in Zürich mit der EWZ.