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Zugänge zu Kellerräumen sind erfahrungsgemäss mit ungenügendem Einbruchschutz versehen, insbesondere die Keller selbst. Die Einfachheit der Tatausführung ist deshalb gegeben, weil Einbrecher Schwachstellen konsequent ausnützen und ungehindert eindringen: Hauseingänge sind nicht verschlossen, Tore von Einstellhallen stehen kurzfristig oder für längere Zeit offen, die Schliessverhältnisse bei den Zugängen zu den Kellerräumlichkeiten sind einbruchtechnisch mangelhaft ausgerüstet und die Keller selbst nur mit unzureichenden Schlössern versehen. Im schlechtesten Fall verfügt das Kellerabteil nur über (einsehbare) Lattenverschläge. Betroffen sind meist Mehrfamilienhäuser, die im Miet- oder Eigentumsverhältnis bewohnt sind.
Tipps zur Verhinderung von Diebstählen: