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Vernehmlassung zur Änderung des Energiegesetzes

24.05.2022

Der Bundesrat will mit der Vorlage den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion beschleunigen. Dazu sieht er zum einen vor, die Planungs- und Bewilligungsverfahren für die bedeutendsten Anlagen der Wasserkraft und der Windenergie zu beschleunigen. Zum anderen soll der Ausbau der Photovoltaik und Solarthermie vorangetrieben werden, indem die Investitionen in Solaranlagen an Neubauten steuerlich abgezogen werden können und das Meldeverfahren ausgeweitet wird. 

Der HEV Schweiz hat die Energiestrategie 2050 stets mitgetragen und spricht sich grundsätzlich nicht gegen die Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Stromproduktion aus. Der Verband erkennt einen Handlungsbedarf in diesem Bereich. Der unterbreitete Vorschlag der Vernehmlassungsvorlage wird jedoch entschieden abgelehnt. Der beschleunigte Ausbau hat nicht um jeden Preis zu erfolgen – erst recht nicht, wenn er mit der Verfassung nicht vereinbar ist. Die Vorlage darf nicht dazu führen, dass rechtsstaatliche Prinzipien wie die Wahrung der Gewaltenteilung (Unabhängigkeit der Gerichte in ihrer Entscheidfindung) sowie die Gemeindeautonomie ausgehebelt werden. Insbesondere mit Blick auf die Zukunft und weiteren, vom Bundesrat als «dringlich» bezeichneten Projekte, ist einer solchen angedachten Vorgehensweise Einhalt zu gebieten. Mit dem neuen Verfahren würden den Gemeinden Planungskompetenzen entzogen. Die heutige Regelung ist richtig, denn die Nutzungsplanung der Gemeinden ist näher bei den Bürgern und somit auch näher bei den Immobilieneigentümern.