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Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über Geoinformationen

20.09.2021

Der Bundesrat hat die Änderung des Bundesgesetzes über Geoinformationen (Geoinformationsgesetz, GeoIG) in die Vernehmlassung geschickt. Private sollen verpflichtet werden, ihre geologischen Daten den Kantonen und dem Bund – primär zu Zwecken der Landesgeologie und der Raumplanung – mehrheitlich kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der HEV Schweiz lehnt die entschädigungslose Aneignung von geologischen Daten durch den Bund und damit die Änderung des GeoIG in seiner Stellungnahme integral ab. Die Vorlage ist mangels einer Bundeskompetenz verfassungswidrig. Der Eingriff in die Rechte Privater ist nicht verhältnismässig und öffnet Tür und Tor zur weiteren kostenlosen Datenlieferungspflicht in anderen Bereichen. Zudem ist mit höheren Kosten für Grundeigentümer/Bauherren zu rechnen. Die Notwendigkeit der Datenlieferung im Untergrund besteht nicht, anderenfalls wären die Kantone längst aktiv geworden.