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Vernehmlassung Mietrecht: Untermiete / Formvorschriften / Kündigung wegen Eigenbedarfs

15.11.2021

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) eine Vernehmlassung mit Frist bis zum 6. Dezember 2021 zu ausgewählten Fragen des Mietrechts eröffnet. Diese besteht auch drei Vorentwürfen für Gesetzesänderungen. Damit sollen die Anliegen von vier unterstützten parlamentarischen Initiativen umgesetzt werden. Anpassungen werden vorgeschlagen im Bereich der Untermiete, der Formvorschriften bei Mietzinserhöhungen und anderen einseitigen Vertragsänderungen sowie bei der Kündigung wegen Eigenbedarfs durch den Neuerwerber einer Liegenschaft.

Der HEV Schweiz unterstützte die parlamentarischen Initiativen, welche die vorgeschlagenen drei Revisionsvorlagen auslösten. Mit der Umsetzung der vier parlamentarischen Initiativen zum Mietrecht («Missbräuchliche Untermiete vermeiden», «Keine unnötigen Formulare bei gestaffelten Mietzinserhöhungen», «Auf mechanischem Wege nachgebildete Unterschriften für zulässig erklären» und «Beschleunigung des Verfahrens bei der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarf des Vermieters oder seiner Familienangehörigen») in den vorliegend zur Vernehmlassung unterbreiteten Vorlagen 1 – 3 kann sich der Verband allerdings nur teilweise einverstanden erklären.

Vernehmlassung zum Mietrecht
BILD BURDUN - STOCK.ADOBE.COM

Vernehmlassung zum Mietrecht

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) hat eine Vernehmlassung zu ausgewählten Fragen des Mietrechts eröffnet. Damit sollen die Anliegen von vier parlamentarischen Initiativen umgesetzt werden.