Sie, liebe Leser, haben bei unserem Online-Voting im Februar entschieden: Sie möchten mehr über die Nutzung von Rasenmährobotern erfahren. Machen Sie sich auf dieser Seite schlau!
Sie sitzen gemütlich auf dem Liegestuhl im Garten. Das lästige Rasenmähen übernimmt der Roboter für Sie. Was müssen Sie beachten, wenn Sie den Rasen durch einen Roboter mähen lassen? Welche gesetzlichen Vorschriften gibt es, an die Sie sich halten müssen?
Fleissige Gartenhelfer wie Rasenmähroboter werden aus lärmtechnischer Sicht gleich behandelt wie ihre grossen Verwandten – die herkömmlichen Rasenmäher. Gemäss eidgenössischer Lärmschutzverordnung gehört Rasenmäherlärm in die Kategorie Alltagslärm. Für Alltagslärm gibt es keine Grenzwerte. Wann ein Rasenmäher zu laut ist, lässt sich deshalb nicht pauschal sagen. Die zuständige Behörde prüft bei einer Beschwerde im Einzelfall und gestützt auf die Grundsätze des Umweltschutzgesetzes, ob der Rasenmäher zu laut ist und Massnahmen angeordnet werden müssen.
Aus den Bestimmungen zum Nachbarrecht leitet sich die allgemeine und gegenseitige Pflicht zur Rücksichtnahme ab. Jegliche übermässige und lästige Einwirkungen auf den Nachbarn sind zu vermeiden. Dazu zählt auch Lärm. Die Beurteilung, ab wann Lärm übermässig ist und vom Nachbarn nicht mehr geduldet werden muss, stellt der Richter im Einzelfall fest, wobei ihm bei der Beurteilung ein gewisses Ermessen zukommt. Bei der Einzelfallprüfung sind unter anderem der Charakter des Lärms, der Zeitpunkt und die Häufigkeit seines Auftretens sowie die Lärmempfindlichkeit der Betroffenen zu berücksichtigen.
Die Gemeinden haben die Möglichkeit, durch Bestimmungen in den örtlichen Polizeiverordnungen allgemeine Ruhezeiten einzuführen und den Lärm, der durch Maschinen und / oder Arbeiten im Freien entsteht, zu beschränken. Es ist davon auszugehen, dass es in der ganzen Schweiz dem Ortsgebrauch entspricht, dass man den Rasen nicht an Sonntagen mäht.
Da die Mähroboter wie normale Rasenmäher behandelt werden, muss der jeweilige Eigentümer insbesondere die Nacht-, Sonn- und Feiertagsruhezeiten einhalten. Der Mähroboter hat dann in der Box zu bleiben.
Die Installation eines Mähroboters ist keine Hexerei, aber ein Blick in die Gebrauchsanweisung lohnt sich. Suchen Sie zuerst den geeigneten Platz für die sogenannte «Docking Station», bei welcher der Akku des Mähroboters geladen wird und die dem Gerät in der Regel auch als Unterstand dient. Die Ladestation sollte auf flachem Untergrund und nicht zu nah beim Wassersprinkler stehen. Platzieren Sie die Docking Station in der Nähe einer Stromquelle. Fixieren Sie die Ladestation aber noch nicht im Boden. Nun können Sie mithilfe des mitgelieferten Führungskabels die zu mähende Fläche definieren. Der Draht wird mit Strom von der Ladestation versorgt und zeigt dem Mähroboter mittels eines elektrischen Signals, bis wo er das Gras mähen soll.
So gehen Sie bei der Installation des Mähroboters vor:
Quelle www.hausinfo.ch
Es ist wichtig, vor dem Kauf die Anforderungen an das Gerät zu klären:
Quelle www.hausinfo.ch