• News

Nein zu einer weiteren Steuer für Wohneigentum

27.09.2024 Maja Riniker, Nationalrätin, Vorstandsausschuss HEV Schweiz

Das Hauseigentum ist bereits heute steuerlich stark belastet. Nun fordert ein neuer parlamentarischer Vorstoss von linker Seite, der Bundesrat solle die Einführung einer Vermögenssteuer auf Bundesebene prüfen und Bericht erstatten. Zum jetzigen Zeitpunkt erhebt der Bund keine Vermögenssteuer, auf kantonaler und kommunaler Ebene besteht hingegen eine solche Steuerpflicht. 

Die Einführung einer Vermögenssteuer auf Bundesebene würde Wohneigentümer stark treffen.

Ich lehne eine weitere Erhöhung der Staatsquote ab. Die Einführung einer Vermögenssteuer würde insbesondere Immobilieneigentümer stark treffen. Bereits heute werden Immobilieneigentümer steuerlich gleich mehrfach belastet:

  • Immobilien werden auf kantonaler und kommunaler Ebene als Vermögen besteuert, zum Verkehrswert und oft mit Steuerprogression für höhere Vermögen.
  • Eigentümer von Immobilien im Privatvermögen müssen bei Renditeliegenschaften Mietzinseinnahmen und bei selbstgenutzten Immobilien den Eigenmietwert als Einkommen versteuern.
  • Viele Kantone und Gemeinden erheben eine Grundsteuer (Liegenschaftssteuer) auf Immobilien.
  • Bei einer Veräusserung müssen Verkäufer auf den Wertzuwachs der Immobilie eine Grundstücksgewinnsteuer bezahlen, obgleich private Kapitalgewinne in der Schweiz grundsätzlich von der Einkommenssteuer befreit sind. Für Käufer fallen Handänderungsgebühren an.
  • Hinzu kommen diverse Abgaben und Gebühren für Immobilieneigentümer.

Die Vermögenssteuer auf kantonaler und kommunaler Ebene ist eine Herausforderung für so manchen Steuerpflichtigen nach Erhalt der Steuerrechnung. Gerade Immobilieneigentümer sind von einer Vermögenssteuer besonders stark betroffen. Insbesondere Immobilien, die schon über eine längere Zeit im Eigentum gehalten werden, stellen auf dem Papier ein hohes Vermögen dar, denn die Immobilien in der Schweiz haben in den letzten Jahrzehnten in den meisten Fällen erheblich an Wert gewonnen. Gleichzeitig sind Immobilien mit langer Haltedauer oftmals abgezahlt, sodass keine Hypotheken als Fremdkapital in Abzug gebracht werden können. Da dieser Wertzuwachs lediglich auf dem Papier geschieht, bringt er den – oftmals älteren – Immobilieneigentümern keinen reellen Mehrwert. Eine zusätzliche Vermögenssteuer auf Bundesebene würde aber gerade diese Steuerpflichtigen ganz besonders treffen, zumal ihre Altersvorsorge oft in der Immobilie steckt und das verfügbare Renteneinkommen
gering ist.

Vermögenssteuern erheben heute nur sehr wenige Länder, weil sie aufgrund der drohenden Kapital-Abwanderung als eine Gefahr für die Wirtschaftsstandorte angesehen werden und zudem zu einer unfairen Mehrfachbelastung führen. Das erwirtschaftete Geld beziehungsweise Vermögen wird ja bereits vorher in aller Regel als Einkommen besteuert. Daher habe ich mich in der Herbstsession gegen dieses Postulat ausgesprochen.