Die nachbarliche Rücksichtnahmepflicht sowie die örtlichen Ruhezeiten gelten auch während der Fussball EM, d.h. es besteht kein Recht darauf, unbegrenzt Lärm zu produzieren. Aus diesem Grund sollte darauf verzichtet werden, den Fernseher auf den Balkon oder in den Garten zu stellen und auf Hochtouren laufen zu lassen. Auch im Wohnungsinnern sind derartige Geräte grundsätzlich auf Zimmerlautstärke einzustellen. Toleranz ist aber von beiden Seiten her zu verlangen und so muss vom Nachbar ein gewisser Lärm im Sinne von Mitfiebern während des Spiels oder einem Jubelschrei beim Tor der Lieblingsmannschaft, während den Spielen auch innerhalb der Ruhezeiten toleriert werden. Laute Musik, Gejohle, Gekreische lange über das Spielende hinaus sowie Motorengeheul und ständiges Hupen müsste jedoch an sich grundsätzlich nicht hingenommen werden.
Eine Fussball-EM ist ein derartiger Grossanlass, dass gerade Anwohnerinnen und Anwohner in der Nähe von „Public-Viewing“-Plätzen im Freien mit Beeinträchtigungen leben müssen, gegen die sich, während den, von den örtlichen Behörden bewilligten Festzeiten wohl nichts machen lässt. Der Lärm rund um die „Public-Viewing“-Plätze wird auch dazu führen, dass in derer unmittelbaren Nähe nicht pedantisch auf Einhaltung, der an sich vor allem während der Nacht geltenden Ruhezeiten (in der Regel von 22.00 Uhr bis 06.00 bzw. 07.00 Uhr) gepocht werden kann.
Das Aufhängen von Nationalfahnen während der Dauer der EM dürfte in aller Regel problemlos sein. Da es sich bei Nationalfahnen nicht um Reklame handelt, ist deren Aushang auch nicht baubewilligungspflichtig. Mieter und Stockwerkeigentümer müssen sich allerdings bewusst sein, dass die Aussenfläche einer Liegenschaft (Hausfassade, Balkonaussenbrüstung) im Gegensatz zum Innenbereich eines Balkons nicht zur Mietsache bzw. nicht zum Sonderrecht gehören und in diesem Bereich für den Aushang von Fahnen an sich eine Bewilligung des Vermieters / der Stockwerkeigentümergemeinschaft notwendig wäre. Aufgrund der beschränkten Dauer der EM ist allerdings zu empfehlen, den Aushang von Nationalfahnen zu tolerieren, sofern dadurch nicht der Sichtbereich der Mieter / Eigentümer der darunter liegenden Wohnung beeinträchtigt wird. Es kann allerdings erwartet werden, dass die Fahnen nach Abschluss der EM wieder entfernt werden.