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Die AHV ist flexibel bei der Auszahlung der Renten. Wer zum Beispiel vorzeitig in Pension gehen möchte, kann seine Rente schon ein oder zwei Jahre vor 64 bzw. 65 beziehen. Die Rente wird dann lebenslang gekürzt – um 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr.
Handkehrum: Wer länger berufstätig bleibt, kann seine Rente um bis zu fünf Jahre aufschieben. Bei einem Aufschub um drei Jahre erhöht sich die Rente zum Beispiel um 17,1 Prozent – auch das ein Leben lang.
Viele Berufstätige fragen sich, ob sich ein Vorbezug oder Aufschub für sie lohnt. Das muss man von Fall zu Fall prüfen, denn die Antwort hängt in erster Linie von der Lebenserwartung ab. Eine Rolle spielt auch die finanzielle und steuerliche Situation.
Angenommen, ein Mann hört mit 63 statt mit 65 Jahren auf zu arbeiten: Seine Rente schrumpft dadurch um 13,6 Prozent. Wenn er Anrecht auf die Höchstrente hat, erhält er wegen des Vorbezuges nur 24 780 statt 28 680 Franken pro Jahr. Der Vorbezug zahlt sich aus, wenn der Mann relativ früh stirbt, zum Beispiel schon mit 70. Bis dahin bezieht er in diesem Fall Renten von insgesamt 173 460 Franken. Beim regulären Bezug ab 65 wären es nur 143 400 Franken (siehe Tabelle).
Bei rund 78 Jahren kippt die Rechnung: Ab diesem Alter ist die Summe aller AHV-Renten höher, wenn die Rente erst ab 65 ausbezahlt wurde. Die Lebenserwartung eines 65-jährigen Mannes liegt heute bei rund 85 Jahren. Der Vorbezug lohnt sich also vor allem, wenn man von einer deutlich tieferen Lebenserwartung ausgeht.
Auch folgende Punkte sind wichtig, um bei der AHV richtig zu entscheiden: