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Das Grundbuch ist ein staatliches Register. Im Grundbuch werden alle Grundstücke und die an diesen bestehenden privatrechtlichen Rechten und Lasten eingetragen (Z.B. Eigentum, Dienstbarkeiten oder Grundpfandrechte). Die Begründung, Änderung, Übertragung und Löschung solcher Rechte erfolgt durch Eintragung im Grundbuch. Das schweizerische Grundbuch ist grundstücksbezogen aufgebaut. Das bedeutet, dass pro Grundstück ein Hauptbuchblatt angelegt wird.
Seit dem 1. Januar 1994 sind die Bestimmungen über das bäuerliche Bodenrecht in einem Bundesgesetz zusammengefasst. Das BGBB – so die Abkürzung – gehört in der Rechtsanwendung zu den eher...
Hypothekardarlehen werden regelmässig durch Grundpfandrechte in Form von Schuldbriefen sichergestellt. Was geschieht aber mit dieser Sicherheit, wenn ein Darlehen teilweise oder ganz zurückbezahlt...
Baurecht – Baubehörden beurteilen Baugesuche grundsätzlich nur nach öffentlich-rechtlichen Kriterien, obschon privatrechtliche Dienstbarkeiten einem Bauvorhaben entgegenstehen und dieses verhindern...
Mietrecht – Ein Mietvertrag geht beim Verkauf des Mietobjekts von Gesetzes wegen auf den neuen Eigentümer über. Gemeinhin sagt man daher auch: «Kauf bricht Miete nicht.» Der neue Eigentümer kann den...