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Positionspapier Vorbezug 2. Säule

09.02.2012

Dem HEV Schweiz liegt viel daran, dass die Vorbezugsmöglichkeit im Bereich Wohneigentum (WEF-Vorbezug)  weiterhin im bestehenden Rahmen erhalten bleibt. Dieses Instrument leistet einen wichtigen Beitrag zum Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung. Der WEF-Vorbezug gewährleistet eine eigenverantwortliche Altersvorsorge durch Wohneigentum. Gefördert wird dabei insbesondere auch der Erwerb von Eigentumswohnungen. Sie sind ein wichtiger Grund für die Erhöhung der Eigentumsquote von 35% auf knapp 40% in den letzten 10 Jahren.