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Positionspapier Erbschaftssteuer

14.01.2015

Am 12. März 2013 kam die eidgenössische Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“ zustande. Am 17. Mai 2013 hat die Finanzdirektorenkonferenz (FDK) die Volksinitiative zur Ablehnung empfohlen. Dies, obwohl die Initiative den Kantonen einen Drittel der Steuereinnahmen versprochen hat. Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Pierre-Marie Glauser von der Universität Lausanne erklärt die Vorlage für verfassungswidrig. Auch der Bundesrat hat am 13. September 2013 die Ablehnung der ungerechten Vorlage empfohlen. Die Initiative verletze nicht nur das Rückwirkungsverbot, sondern auch die finanziellen Auswirkungen der Initiative seien ungewiss. Zudem möchte der Bundesrat die Kompetenz der Kantone nicht unnötig beschneiden. Auch Nationalrat- und Ständerat lehnen die ungerechte Vorlage ab. Die Abstimmung findet voraussichtlich am 14. Juni 2015 statt.