Mehrere 3a-Konten lohnen sich

27.11.2009

Rechnen lohnt sich: Ein gestaffelter Bezug der 3a-Konten erlaubt je nach Kanton eine beachtliche Steuereinsparung. Bild Mediatop

Wer sein 3a-Guthaben auf mehrere Konten verteilt, kann beim Bezug des Kapitals Steuern sparen.

Bei der Auszahlung von Guthaben aus der Säule 3a wird eine Steuer fällig. Das Guthaben wird separat vom übrigen Einkommen und zu einem niedrigeren Satz als normales Einkommen besteuert. Wer das 3a-Guthaben über mehrere Jahre verteilt bezieht, spart Steuern. Je höher nämlich die Bezüge sind, die in ein einziges Jahr fallen, desto höher ist auch die prozentuale Steuerbelastung.

 

Ein 3a-Konto kann in der Regel nur als Ganzes aufgelöst werden. Teilbezüge sind nur erlaubt für die Finanzierung von Wohneigentum, zum Beispiel um damit im Abstand von jeweils mindestens fünf Jahren die Hypothek auf dem Eigenheim abzuzahlen. In allen anderen Fällen muss das Guthaben für einen gestaffelten Bezug auf mehrere Konten verteilt sein.

Mehrere Tausend Franken Ersparnis

Die Steuerersparnis bei einem gestaffelten Bezug fällt je nach Wohnort unterschiedlich aus. Bei einem 3a-Bezug von 150’000 Franken betragen die Steuern in Aarau 9’660 Franken (siehe Tabelle). Bezieht der Steuerpflichtige je 75’000 Franken in verschiedenen Jahren, spart er bei den zurzeit geltenden Steuertarifen rund 4’000 Franken. Bei einem Bezug von dreimal 50’000 Franken erhöht sich die Steuerersparnis auf rund 6’000 Franken, bei einem Bezug von fünfmal 30’000 Franken auf über 7’800 Franken. In anderen Kantonen fällt die Steuerersparnis zum Teil deutlich kleiner aus. In Zürich, Chur, Frauenfeld und an anderen Orten lassen sich in diesem Beispiel mit gestaffelten Bezügen im besten Fall knapp 1’600 Franken sparen.

 

Je grösser das 3a-Guthaben, desto stärker lohnt sich der gestaffelte Bezug. Bei einem Bezug von fünfmal 100’000 Franken statt einmal 500’000 Franken lassen sich je nach Wohnort zwischen 8’000 und 26’000 Franken Steuern sparen.

 

Bei einer kleinen Steuerersparnis ist es unter Umständen besser, das Kapital möglichst lange in der dritten Säule zu belassen. Die Zinserträge auf einem 3a-Konto muss man nicht als Einkommen versteuern, das Guthaben nicht als Vermögen.

Einzahlungen verteilen

Wer 3a-Guthaben gestaffelt beziehen möchte, verteilt die Einzahlung am besten jedes Jahr auf verschiedene Konten oder eröffnet nach einiger Zeit weitere Konten, auf die er die Jahresbeiträge fortan einzahlt. Die Konten sollten besser bei verschiedenen Banken eröffnet werden. Wenn man zum Beispiel bei derselben Bank ein normales 3a-Konto und ein 3a-Wertschriftenkonto besitzt, schreibt die Bank bei der Auszahlung den Verkaufserlös der Wertschriften in der Regel dem normalen 3a-Konto gut, womit die Möglichkeit eines gestaffelten Bezugs entfällt.

 

3a-Guthaben sollte man zudem nicht im gleichen Jahr beziehen wie Pensionskassen- und Freizügigkeitsguthaben. Für die Berechnung der Auszahlungssteuern zählen die Steuerbehörden alle Kapitalbezüge aus der zweiten Säule und der Säule 3a eines Jahres zusammen, in den meisten Kantonen auch die Bezüge des Ehepartners.

 

Für eine Staffelung der Vorsorgebezüge gibt es genügend Spielraum: Das 3a-Guthaben kann man sich nicht erst bei Erreichen des regulären AHV-Alters auszahlen lassen, sondern schon bis zu fünf Jahre vorher. Wer über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus erwerbstätig bleibt, darf den Bezug bis längstens 70 (Männer) bzw. 69 (Frauen) aufschieben.

Von: Thomas Metzger, Leiter Vermögensberatung beim VZ VermögensZentrum Zürich