Home / 

 

Bausparen kommt an!

02.03.2010

Was in mehrerer Hinsicht erstrebenswert, aber für viele kaum erreichbar ist, wird hier Wirklichkeit: das eigene Haus. Die Bausparinitiative des HEV soll darum den Wohneigentumserwerb, vor allem für junge Leute, erleichtern. Dies wäre auch volkswirtschaftlich von Nutzen. Bild HEV

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats hat sich am 18. Februar für die Einführung des Bausparens ausgesprochen. Der HEV Schweiz begrüsst diesen Entscheid. Wie geht es nun weiter?

Die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums stösst in der Bevölkerung auf grosses Wohlwollen. Dies trifft auch auf die Bausparvorlagen, welche am 18. Februar 2010 in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) beraten wurden, zu. Diese empfiehlt dem Nationalrat die Bausparinitiative des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes «Eigene vier Wände dank Bausparen» und die Bausparinitiative der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens zur Annahme.

 

Das Bausparen wurde in der Vergangenheit bereits zweimal vom Nationalrat angenommen, scheiterte aber jeweils am Ständerat. Die ablehnende Haltung des Ständerates wurde damit begründet, dass die Vorstösse für die Kantone die fakultative Einführung des steuerbegünstigten Bausparens vorsehen würden. Die fakultative Einführung sei mit dem Grundsatz der Steuerharmonisierung nicht vereinbar. Die darauf vom HEV Schweiz eingereichte eidgenössische Volksinitiative «Eigene vier Wände dank Bausparen» (vgl. Kasten rechts) sieht nun die obligatorische Einführung des Bausparens für Bund und Kantone vor. Der Bundesrat hat dem Parlament die Bausparinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Nach der Zustimmung der WAK-N ist nun der Nationalrat gefordert.

Förderung des Wohneigentums tut Not

Rund 76% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Schweiz wünschen sich, in den eigenen vier Wänden wohnen zu können. Ungeachtet dieses weit verbreiteten Wunsches und der wohlwollenden Einstellung der Bevölkerung zum Bausparen ist die Wohneigentumsquote in der Schweiz verglichen mit dem benachbarten Ausland auffallend tief. Und das, obschon der Verfassungsauftrag zur Förderung des Wohneigentums bereits seit 1972 in der schweizerischen Bundesverfassung verankert ist. Eine echte Förderung blieb bisher aber aus. Der Einwand, zum Erwerb von Wohneigentum könne bereits auf die Vorsorgegelder der 2. und 3. Säule zurückgegriffen werden, weshalb das Wohneigentum schon genügend gefördert werde, trifft nicht zu. Die Förderung des Wohneigentums und die Altersvorsorge sind zwei selb­ständige Verfassungsaufträge. Werden Vorsorgegelder zum Erwerb von Wohneigentum bezogen, so ist im Rentenalter mit einschneidenden Rentenkürzungen zu rechnen. Des weiteren bestehen gewisse Einschränkungen für einen Vorbezug, und die Gelder müssen bei einem Vorbezug versteuert werden. Die Möglichkeit, Vorsorgegelder für den Wohneigentumserwerb zu verwenden, stellt da­her keine echte Förderung dar. Es geht nicht an, ein Verfassungsziel auf Kosten des anderen zu fördern, zumal diese Ziele sich nicht per se gegenseitig ausschliessen, sondern sich vielmehr ergänzen.

Bausparen lohnt sich – für Privatpersonen und Staat

Anders als dies der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament geltend machte, profitieren vom Bausparen in erster Linie junge Leute und Mieter, die sich Wohneigentum ohne Bausparen nicht leisten können. Es verringert zudem die Fremdverschuldung, was insbesondere in Krisenzeiten durchwegs positiv zu bewerten ist. Das Bausparen kommt dabei in erster Linie gerade den mittleren Einkommen zugute. Dies zeigen die Erfahrungen aus dem Kanton Baselland, der Bausparen als einziger Kanton bereits heute kennt, deutlich. Ausserdem generiert Bausparen in den mit dem Wohnungsbau verbundenen Branchen (Immobilien, Planungs- und Bauwirtschaft) eine ho-he Wertschöpfung, wirkt Konjunktur stützend und sichert Arbeitsplätze. Durch die mit dem Bausparen ausgelösten wirtschaftlichen Aktivitäten erhalten die Kantone und Gemeinden schliesslich die eingesetzten Steuern und Abgaben oder sogar noch mehr Geld zurück. Auch mit Blick auf die Staatskasse ist das Bausparen damit positiv zu bewerten.

Nationalrat ist nun gefordert

Mit der Einführung eines Bausparmodells kommt man in idealer Weise dem Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung nach. Zudem schafft das Bausparen einen volkswirtschaftlichen Nutzen, welcher der ganzen Bevölkerung zugute kommt. Es bleibt zu hoffen, dass der Nationalrat aufgrund der offenkundigen Vorteile des Bausparens sich für die Förderung des Mittelstandes ausspricht, anstatt im Status quo zu verharren. Der Nationalrat hat es nun in den Händen, einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Wohneigentumsquote in der Schweiz zu leisten. Eine solche Förderung ist längst überfällig.

Von: Pavlo Stathakis, lic. iur., Rechtsanwalt beim HEV Schweiz