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Maximaler Preis
 

Maximaler Preis

Wohneigentum gilt als finanziell tragbar, wenn die laufenden Kosten nicht mehr als ein Drittel des Einkommens ausmachen und höchstens 80 Prozent Fremdkapital nötig sind.

Unsere Berechnung basiert auf der klassischen Finanzierungsstruktur (20 Prozent Eigenkapital und 65 bzw. 15 Prozent 1. und 2. Hypothek). Vor der Pensionierung ersetzt man die 2. Hypothek in der Regel mit Eigenmitteln.

Berechnen Sie, wie viel Ihr Eigenheim bei Ihrem Einkommen und Ihrem Eigenkapital maximal kosten darf. Sie können jedes Feld überschreiben oder die vorgegebenen Richtwerte übernehmen.
Finanzierungsbasis
Jahreseinkommen brutto in Franken
Eigenmittel in Franken
Zinssatz für die 1. Hypothek in Prozent
Zinssatz für die 2. Hypothek in Prozent
Grenzsteuersatz in Prozent
Jahre bis zur Pensionierung
Maximaler Kaufpreis
im Verhältnis zum Einkommen  Fr.
im Verhältnis zum Eigenkapital  Fr.
im Verhältnis zu Einkommen und Kapital Fr.
Details

Jahreseinkommen

Zum Einkommen gehört das gesamte Erwerbseinkommen (netto nach allen Abzügen, aber inklusive Gratifikation/Bonus und (Kinder)-Zulagen), Renten sowie alle Vermögenserträge (Zinsen und Erträge von Wertschriften und Guthaben, Nettomieteinnahmen etc.).

Eigenmittel

Anteil an den gesamten Anlagesumme, die der Käufer selber aufbringt: Differenz zwischen dem Liegenschaftswert (Verkehrswert oder Anlagesumme) und dem Fremdkapital. Grundsätzlich verlangen Kreditgeber Eigenmittel in der Höhe von mindestens 20% der Anlagesumme.

Zinssatz

Der aktuelle Zinssatz kann von diesem Richtwert abweichen. Damit die Finanzierung auch in Zukunft tragbar ist, setzt man am besten einen Wert ein, der ungefähr diesem langfristigen Durchschnittswert für 1. Hypotheken entspricht.

Grenzsteuersatz

Der Grenzsteuersatz gibt die Höhe der Besteuerung der letzten 1'000 Franken des steuerbaren Einkommens in Prozent an. Das sind die Grenzsteuersätze für Verheiratete und Alleinstehende.

Jahre bis zur Pensionierung

Die 2. Hypothek wird normalerweise über 20 Jahre amortisiert, in der Regel aber bis zur Pensionierung. Eine Amortisationsdauer unter 20 Jahren erhöht den jährlichen Amortisationsbetrag. Bei weniger als 6 Jahren bis zur Pensionierung entfällt die 2. Hypothek.